Krankenversicherung Selbständige 2009: Kein Krankengeld
Die Gesundheitsreform hat eine Änderung im Schlepptau, die bisher wenig Beachtung gefunden hat. Für Selbständige fällt der Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen zum 31. Dezember 2008 unter den Tisch.
Am 01. Januar 2009 wird eine Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gültig. Nach dieser Regelung können freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige ein Krankengeld nur über einen Wahltarif erhalten. Die Betroffenen müssen aktiv werden, ansonsten wird ein bestehender Anspruch auf Krankengeld am Beginn des nächsten Jahres ersatzlos gestrichen.
Die Begründung hierzu ist, dass Krankengeld für Selbständige auch früher keine Pflichtleistung der GKV war. Bisher war der Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer und Selbständige bei Arbeitsunfähigkeit gleich.
Krankengeld für Selbständige keine Pflichtleistung
Bei Arbeitnehmern ruht der Anspruch, solange die Lohn- beziehungsweise Gehaltsfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht. Bei Selbständigen hingegen kann die Krankenkasse in ihrer Satzung den Bezug des Krankengeldes nach ihrem Gusto regeln. Also sind Krankengeldzahlungen keine Pflichtleistung der Gesetzlichen, so die Begründung für die Neuregelung.
Krankengeld ist gleichzeitig Bindung
So sieht die Neuregelung aus: Ab 2009 müssen die gesetzlichen Krankenkassen einen speziellen Wahltarif anbieten. Gegen eine zusätzliche Prämie erhält ein Selbständiger dann Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Zudem muss er eine unauflösliche Bindung an seine Krankenkasse für volle drei Jahre akzeptieren.
Für diese Zeit verzichtet er auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Vor allem wiegt der Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht, zum Beispiel bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen, sehr schwer. Entscheidet sich ein Selbständiger gegen den neuen Wahltarif, hat er ab 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Im Gegenzug zahlt er aber einen ermäßigten Beitrag, dessen Höhe ebenfalls von der Bundesregierung festgesetzt wird.
Ausverkauf von freier Krankenkassenwahl und Beitragsfreiheit
Wenn der Betrieb eines Selbständigen durch Krankheit nicht weitergeführt werden kann, so ist das Krankengeld nicht selten die Existenzsicherung. Es wäre sicher eine Alternative, eine private Versicherung über „Krankentagegeld“ abzuschließen. Doch eine private Krankenversicherung ist wählerisch. Eintrittsalter und Gesundheit sind für Private Krankenversicherungen (PKV) wichtige Eckdaten. Lehnt ein Unternehmen der PKV einen solchen Antragsteller ab, bleibt nur der Wahltarif der entsprechenden GKV, ob die Bedingungen nun passen oder nicht. Damit ist ein Stückchen einer freien Krankenkassenwahl der Gesundheitsreform zum Opfer gefallen.
Auch die Beitragsfreiheit droht zu kippen. Bisher müssen gesetzlich Versicherte, also auch Selbständige, beim Bezug von Krankengeld keine Beiträge zahlen. Es ist nicht klar, ob diese Beitragsfreiheit auch Teil des neuen Wahltarifs werden soll. Die Beitragsfreiheit beim Krankengeld galt bisher als großer Wettbewerbsvorteil der GKV gegenüber einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Vorausschauende Tarifplanung für stabile Existenz
Ein wichtiger Aspekt ist die Rechtssicherheit eines Tarifes. Unternehmen der privaten Krankenversicherung müssen sich an die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes halten und können keine Verträge einseitig ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht in dieser Pflicht und kann Tarife mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einfach über ihre Satzung modifizieren. So kann sich im Verlauf von Jahren das Angebots- und Tarifbild vollkommen anders darstellen.
Wenn ein Selbständiger nach Jahren doch in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, ist sein Eintrittsalter gestiegen, er ist möglicherweise neuen Erkrankungen ausgesetzt – vielleicht wird er von den Privaten abgelehnt. Es ist also geboten, sich genau zu überlegen, welche Tarife man in speziellen Lebenssituationen auswählt.













Mein Mann ist jetzt 60 Jahre alt und selbständig und freiwillig bei der DAK versichert mit Zusatz für Krankengeldersatzleistungen. Ich habe mich erkundigt, wie hoch der Beitrag bei einem der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossenen Privatversicherer ist. Also der Beitrag wird schon mal am Alter gemessen und am Einkommen und ist somit um einiges höher.
Ich halte es für eine Unverschämtheit, dass es nicht mal einen Bestandsschutz für Altversicherte gibt. Gerade in dem Alter wo mein Mann ist und er geht ja noch nicht in Rente obwohl er einen körperlich schweren Handwerksberuf aus ausübt.
[...] Leistungen wie heute erhalten möchte.” Bisher hatten die meisten Selbständigen Anspruch auf Krankengeld. Mit dem Start des Gesundheitsfonds fallen alle diese Ansprüche ersatzlos unter den Tisch. [...]