Private Krankenversicherung - Die richtige Entscheidung?
Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, der verfolgt die Diskussionen um das Gesundheitswesen und die Gesundheitsreform mit besonderer Aufmerksamkeit. Gibt es Konsequenzen aus den heftigen Querelen über ein Ende der privaten Krankenversicherung?
Noch im Juni diesen Jahres gab es heiße Gerüchte um die private Krankenversicherung. In der Presse überschlugen sich die Berichte über komplette Umstrukturierungen und eine drohende Einheitsversicherung. Inzwischen hat sich die Lage wieder ein wenig beruhigt. Das bedeutet für zehn Prozent der deutschen Bevölkerung, die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind, die Rückkehr in ruhigeres Fahrwasser. Die aufrüttelnden Nachrichten sind nun auf ein vernünftiges und erträgliches Maß zurückgeschraubt.
Die Gesundheitsreform wird kommen
Die großen Versicherungsunternehmen hatten offensichtlich kein ausreichendes und schlagkräftiges Durchsetzungsvermögen. Die unpopulären Maßnahmen der Gesundheitsreform werden wohl aller Voraussicht nach wie geplant in Kraft treten. Es sind zwar noch Klagen gegen den Basistarif beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Es gibt aber im Grunde genommen keine Zweifel daran, dass die Vorgaben der Gesundheitsreform pünktlich umgesetzt werden.
Politischer Widerstand gegen Reformen schwindet
Auch die Politiker sind inzwischen schweigsamer geworden. Der lärmende Widerstand aus allen Richtungen wurde in der Zwischenzeit sehr viel gedämpfter. Es gibt also allerorten in der privaten Krankenversicherung diskretes Aufatmen, denn die Vorteile einer privaten Krankenversicherungspolice sind weiterhin “en vogue”. Möglicherweise könnte sich die Lage wieder als aufregend erweisen, sollten sich die politischen Verhältnisse grundlegend ändern. In einem solchen Fall könnten die Gegner der PKV stärker werden und das Ende der privaten Krankenversicherung einläuten wollen. Doch von solchen Verhältnissen sind die Deutschen, zumindest im Moment, noch ziemlich weit entfernt.
Haftung bei falscher Beratung
Wenn auch die privaten Krankenversicherer und ihre Kunden erleichtert sein können, dürfen aber die Versicherungsmakler und Vertreter nicht in ihrer Aufmerksamkeit nachlassen. Sie müssen immer auf dem aktuellen Stand sein, was aktuelle Gesetzes- und Rechtslagen betrifft. Für einen Versicherungsmakler besteht die rechtliche Verpflichtung, im Einklang mit den Interessen seines Kunden zu handeln. Aus diesem Grund müsse er für falsche, irreführende oder nicht vollständige Informationen haften, wenn dem Klienten aus diesen Fehlinformationen ein finanzieller Schaden entsteht.
So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Schadenseratzklage eines privat versicherten Mannes. Der wollte zu einer anderen Krankenkasse wechseln und ließ sich von einem Versicherungsmakler beraten. Dieser Makler behauptete nun fälschlicherweise, der Mann dürfe seine Altersrückstellungen bei einem Krankenkassenwechsel problemlos mitnehmen. Doch nach dem geltenden Recht ist das nicht erlaubt. Als sich herausstellte, dass der Mann einer falschen Beratung zum Opfer gefallen war und deshalb der Wechsel nicht stattfinden konnte, forderte der Kläger Schadensersatz.
Schadensersatzanspruch bestätigt
Das Gericht bestätigte seine Forderungen an den Versicherungsmakler. Der hätte wissen müssen, dass es eine Übertragung der Rückstellung schlichtweg nicht gibt. Nun war aber gerade diese Auskunft ein wichtiger Punkt zugunsten der Wechselentscheidung des Versicherten. Der Makler hat nach Ansicht des Gerichtes seine Pflichten dem Klienten gegenüber schuldhaft verletzt und muss Schadensersatz leisten. (Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 12 U 214/06)












