Montag, 17. November 2008, 11:01 Uhr

Vollnarkose beim Zahnarzt – Krankenkasse muss zahlen

Wenn ein Kind überzogene Ängste vor der Behandlung bei einem Zahnarzt hat, ist die Krankenkasse in der Pflicht, die Kosten für eine Vollnarkose zu bezahlen. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil im Oktober 2008 entschieden. (Aktenzeichen 12 K 721/08)

Vollnarkose beim Zahnarzt - Krankenkasse muss zahlenDie Klägerin hat eine Tochter von 13 Jahren, die zu einer Behandlung bei ihrem Zahnarzt angemeldet war. Das Mädchen ging auch zu diesem Termin. Doch auf dem Behandlungsstuhl stellte der Arzt erhebliche gesundheitliche Störungen fest. Das Mädchen hatte zu niedrigen Blutdruck und sehr kalte Hände, begleitet von Schweißausbrüchen und sogar Atemstörungen. Die Ursache für diese Symptomatik war eine übertriebene, ja krankhafte Angst vor der Behandlung beim Zahnarzt. Deshalb behandelte der Zahnarzt seine Patienten bei diesem Termin und auch bei allen folgenden Behandlungen untere Vollnarkose.

Narkose verschärft Ängste

Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die Narkose ab. Die Begründung: Eine Behandlung unter Vollnarkose könnte die panische Angst vor der Zahnarztbehandlung verstärken. Anstatt die Ängste zu verbessern, würde die Maßnahme die Angst zu einer chronischen Phobie werden lassen. Die Krankenkasse wollte also die 180 Euro für die Narkose nicht zahlen und berief sich mit ihrer Begründung auf Statements ihres Vertrauenszahnarztes, die aber eher allgemein gehalten waren.

Bei Kinderängsten Narkose angebracht

Die Mutter der Patientin wollte das so nicht hinnehmen und zog trotz des relativ kleinen Betrages vor Gericht. Es ging ihr wohl um das Prinzip. Die Richter gaben der Mutter in jeder Beziehung recht. Der behandelnde Zahmarzt hatte ausgeführt, dass seine Patientin unter starken Ängsten zu leiden hatte. Er hielt in dieser Situation mit der schwerwiegenden körperlichen Symptomatik eine örtliche Betäubung für lebensgefährlich. Das Gericht war der Ansicht, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme für die Narkose zu Unrecht verweigert hatte.

Krankenkasse muss zahlen

Die Urteilsbegründung macht deutlich, dass es nicht angemessen ist, eine solche Vollnarkose bei einem Kind praktisch als Kunstfehler einzustufen. Auch wenn diese Narkose unter Umständen die „Zahnarzt-Phobie“ verstärken und chronisch machen kann, darf eine solche Behandlung nicht verweigert werden. Auch der Hinweis darauf, dass nur bei höchstens acht Prozent der Behandelten beim Zahnarzt eine Behandlung unter Vollnarkose nötig ist, konnte das Gericht nicht von seiner Meinung abbringen. Die Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes war für die Richter ausschlaggebend. Die Krankenkasse muss die Kosten für die Vollnarkose zahlen.

Zahnärztliche Narkose strittig

Die Frage der Vollnarkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist schon seit vielen Jahren umstritten. Es gibt keine schlüssige Einigung darüber, wann und unter welchen Bedingungen eine Krankenkasse die dafür anfallenden Kosten übernehmen muss. Auf den Internetseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gibt es Anleitungen und Ratschläge, wie man der kindlichen Angst vor dem Zahnarzt wirksam begegnen kann.

Ihre Meinung zu “Vollnarkose beim Zahnarzt – Krankenkasse muss zahlen”

Vollständiger Name:

E-Mail: (wird nicht angezeigt)

Website: (optional)

Spamschutz: Summe aus 3 + 8 ?

Hinweis: Wir freuen uns über Ihre Kommentare. Bitte bleiben Sie sachlich und konstruktiv. Alle Kommentare werden vor der Veröffentlichung von einem Moderator überprüft und sind nicht für jeden Besucher sofort sichtbar. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.