Das ist neu: Änderungen der Sozialpolitik zum 01. Juli 2009
Eigentlich werden doch Umgestaltungen in der Politik oder neue Gesetze auf den Jahreswechsel gelegt. Doch in diesem Jahr ist das völlig anders. Zum 01. Juli 2009 sind einige wichtige Änderungen im Bereich der Sozialpolitik in Kraft getreten.
Die wichtigste Neuigkeit zuerst: Die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vom 01. Juli an geringer. Der Beitragssatz sinkt von 15,5 auf 14,9 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz, der für Versicherte ohne Krankengeldanspruch gilt, verringert sich von 14,9 auf 14,3 Prozent. Erst zum 01. Januar diesen Jahres war der Beitragssatz allgemein verbindlich auf 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens gesetzt worden. Dabei wurden 14,6 Prozent paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, 0,9 Prozent müssen die Versicherten allein aufbringen. Die Bundesregierung hat nun im Zuge des Konjunkturpaketes II die Absenkung der Beiträge beschlossen.
Bundeszuschuss aus Steuern wird erhöht
Als Ausgleich wird der Bundeszuschuss, der zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen gedacht ist, auf 7,2 Milliarden Euro erhöht. Versicherungsfremde Leistungen sind gesellschaftliche Aufgaben wie zum Beispiel die Mitversicherung von Kindern, die aber die GKV übernimmt. 2010 sollen die Zuschüsse 11,8 Milliarden Euro erreichen. Das bedeutet eine stattliche Erhöhung dieser Gelder, denn zunächst waren 6,3 Milliarden Euro weniger vorgesehen. Die Wirtschaftskrise hat auch hier ihren Tribut gefordert.
Krankengeld ja – Basistarif nein
Nicht gerade zum 01. Juli, doch immerhin zum 01. August können auch Selbständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, den allgemeinen Beitragsatz zahlen und damit Ansprüche auf Krankengeld zu den üblichen Bedingungen erhalten. Das war seit dem 01. Januar 2009 nicht mehr möglich. Ebenso unmöglich ist der Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen für Altkunden. Die konnten das bis zum 30. Juni tun und dabei ihre angesammelten Altersrückstellungen auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen. So wurde der Beitrag beim neuen Krankenversicherer niedrig gehalten. Nun können die Bestandskunden das nur noch tun, wenn sie über 55 Jahre alt sind oder nachweislich eine finanzielle Bedürftigkeit eintritt. Neukunden können jederzeit ihren Krankenversicherer wechseln.
Hausarztverträge unbeliebt
Die Frist für die Krankenkassen, Hausarztmodelle abzuschließen, ist am 30.Juni abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber solche Abschlüsse bindend von allen gesetzlichen Krankenkassen gefordert, damit eine flächendeckende „hausarztzentrierte Versorgung“ garantiert werden kann. Die meisten Krankenkassen aber sind zögerlich und haben sich noch nicht vertraglich festgelegt. Es wurden inzwischen rund 1.800 Schiedsverfahren angestrengt, weil sich Hausarztverbände und Krankenkassen nicht über die Kosten, Vergütungen und Verfahrensweisen einigen konnten.
Vermischtes
Es gibt noch einige Änderungen, so die Meldepflicht für bestimmte Bakterien (MRSA), um die Patientensicherheit zu erhöhen. Jedes Auftreten dieser Erreger muss den Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Auch wird voraussichtlich noch im Juli das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) in Kraft treten. Mit diesem Register werden bundesweit Daten zur Häufigkeit und Art von Krebserkrankungen erhoben. So soll die Wirkung von Früherkennungen bewertet und die Grundlage für internationale Vergleiche geschaffen werden. Für viele Menschen kann auch bestimmend werden, dass zum 01. Juli neue Berufskrankheiten in die bestehende Berufskrankheiten – Verordnung aufgenommen worden sind. Es gibt zwar sehr restriktive Anforderungen, doch wenn diese erfüllt sind, können Kniegelenkarthrose, Blutkrebs, Lungenfibrose und Lungenkrebs als Berufskrankheiten anerkannt werden.










