Steigende Beiträge
Neue Beitragsbemessungsgrenze für 2010
Montag, 14. Sep 2009, 14:50
Die Bemessungsgrenzen steigen jedes Jahr.
Jedes Jahr blicken Versicherer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gespannt in Richtung Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn dort die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr bekannt gegeben werden. In einer nun veröffentlichten Verordnung hat das Ministerium die Rechengrößen für 2010 vorgestellt. Die Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst, um der allgemeinen Entwicklung von Löhnen und Gehältern Rechnung zu tragen. Grundlage bildet das Vorjahres-Einkommen der durchschnittlichen Arbeitnehmer. Den Rechnungsgrößen der Sozialversicherung 2010 liegen also die Einkommen von 2009 zugrunde.
Die Rechengrößen Sozialversicherung für 2010
Die Rechengrößenverordnung 2010 sieht vor, die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung (allg. Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V) von derzeit 48.600 Euro auf 49.950 Euro jährlich bzw. 4.162,50 Euro monatlich anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung um 1.350 Euro von 2009 zu 2010. Damit fällt die Anhebung deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. Mit Ausnahme des Jahreswechsels 2002/2003 betrug der Anstieg sonst zwischen 450 und 600 Euro.
Bemessungsgrenze Krankenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung soll angehoben werden. Derzeit beträgt diese 44.100 Euro pro Jahr oder 3.675 Euro pro Monat. Ab 2010 soll dieser Betrag auf 45.000 Euro pro Jahr steigen. Die Bemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe die Beiträge zur Krankenversicherung mit dem Einkommen steigen. Darüber bleiben die Beiträge konstant, auch wenn das Einkommen höher ausfällt.Die Beitragsbemessunggrenze wird häufig mit der seit 2003 gültigen besonderen Versicherungspflichtgrenze verwechselt, da die jeweiligen Beträge meist gleich hoch sind. Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für alle Verträge, die vor dem 01.01.2003 abgeschlossen wurden. Auch diese Grenze soll von derzeit 44.100 Euro auf 45.000 Euro Bruttojahreseinkommen angehoben werden.
Bemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Von der massiven Erhöhung sind neben der Krankenversicherung auch die Rechengrößen für die übrigen Sparten der Sozialversicherung betroffen. Die gültige Beitragsbemessungsgrenze soll in Ost und West für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ab 2010 auf 55.800 Euro pro Jahr bzw. 4.650 Euro pro Monat und für die Knappschaftliche Rentenversicherung auf 68.400 pro Jahr bzw. 5.700 Euro pro Monat ansteigen.Des weiteren werden die Bezugsgrößen angepasst: In den Neuen Bundesländern von 2.135 auf 2.170 Euro pro Monat und in den Alten Bundesländern von 2.520 auf 2.555 Euro pro Monat. Die Bezugsgröße stellt die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sowie für die Beitragsbemessung von rentenversicherungspflichtigen Selbständigen dar.
Bundesrat muss noch zustimmen
Noch sind die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 nicht rechtskräftig. Dazu ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Mit einer verbindlichen Zustimmung der Länderkammer ist etwa Mitte Oktober zu rechnen.
Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst
Die Versicherungspflichtgrenze ist ausschlaggebend dafür, wer in die private Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Die Grenze gilt jedoch nur für Angestellte: Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Für Selbständige und Beamte gelten keine Einkommensgrenzen.Angestellte müssen seit 2007 die Drei-Jahres-Regelung beachten. Demnach muss das Einkommen mindestens drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben. Da sich dieser Betrag jährlich erhöht, muss auch das Einkommen stetig darüber liegen und gegebenenfalls ansteigen: 2007 waren dies 47.700 Euro, 2008 48.150 Euro und 2009 48.600 Euro Jahresbruttoeinkommen.Zum Einkommen zählen neben dem regelmäßigen Gehalt auch feststehende Einmalzahlungen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Überstundenpauschalen.
am 14. Sep 2009 um 16:16





