Montag, 7. Dezember 2009, 11:25 Uhr

Private Krankenversicherung: Steigende Kosten berechtigen zum Wechsel

Auf viele Versicherte kommen zum nächsten Jahr steigende Kosten zu. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte müssen Preissteigerungen hinnehmen. Doch nicht jeder Patient wird gleich stark betroffen sein. Gestiegene Kosten lassen sich mit einem Wechsel des Anbieters kompensieren, denn Beitragserhöhungen berechtigen zur vorzeitigen Kündigung.

Private Krankenversicherung: Steigende Kosten berechtigen zum WechselZum Jahresende werden Versicherte oft mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Das gilt auch für die Krankenversicherung. In diesem Jahr stehen vielen gesetzlich Versicherten durch drohende Zusatzbeiträge erhebliche Mehrkosten ins Haus. Die privaten Versicherer haben ebenfalls Beitragsanpassungen bekannt gegeben. Zwar sind nicht alle Privatpatienten betroffen, doch die Beitragserhöhungen fallen dennoch umfassend aus. Durch ein Sonderkündigungsrecht haben Patienten, deren Tarife teurer werden, das Recht zur vorzeitigen Kündigung. Oft lässt sich dadurch die Mehrbelastung finanziell abfedern.

Warum sollte ich kündigen?

Nicht immer und sofort macht eine Kündigung Sinn. Wer mit den Leistungen des Versicherers zufrieden ist und leicht gestiegene Kosten verschmerzen kann, hat zwar rechtlichen Anspruch auf Sonderkündigung, sollte sich einen Wechsel aber gut überlegen. Erreicht die Kostensteigerung jedoch den zweistelligen Prozentbereich, ist ein Vergleich oft sinnvoll. Kunden können gegenüber der Versicherung ihr Wahlrecht und damit ihre Marktmacht ausüben. Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass sich Preissteigerungen nur so dauerhaft vermeiden lassen und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Anbietern aufrecht erhalten werden kann.

Wann lohnt die Kündigung?

Eine Kündigung des bestehenden Vertrages hat allerdings einige Konsequenzen. Altersrückstellungen können nur bedingt mitgenommen werden, es fällt eine erneute Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer an und das Einstiegsalter ist im neuen Vertrag zwangsläufig höher. All diese Faktoren haben Einfluss auf die Beitragskalkulation beim neuen Anbieter.

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Die Kündigung lohnt, wenn der neue Tarif trotz höheren Eintrittsalters und neu anzusparender Altersrückstellungen günstiger ist als der Altvertrag. Dies gilt auch, wenn der Kostenvorteil erst nach einiger Zeit entsteht. Daher ist es wichtig, im Vorfeld detaillierte Informationen zum neuen Anbieter zu sammeln.

Immer wichtiger: Kennzahlen

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten werden die sogenannten Bilanzkennzahlen immer wichtiger. Diese Zahlen geben Auskunft darüber, wie gut ein Unternehmen wirtschaftet und wie es die Beiträge der Versicherten anlegt. Günstige Tarife bei einem weniger rentablen Anbieter können kaum auf Dauer günstig bleiben – Preissteigerungen sind vorprogrammiert. Experten können dabei helfen, leistungsstarke Anbieter mit moderaten Beiträgen zu finden. Einen ersten Überblick können daher die kostenlosen PKV-Rechner im Internet und und ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen darstellen.

Problem Altersrückstellungen

Altersrückstellungen sind nur bedingt übertragbar. Kunden mit Versicherungsbeginn vor dem 01. Januar 2009 können ihre angesparten Rückstellungen grundsätzlich nicht zum neuen Versicherer mitnehmen. Anders bei Verträgen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Hier lassen sich die Beiträge zumindest in der Höhe übertragen, wie sie im Basistarif angespart worden wären. Zwar gehen auch dann Teile der Altersrückstellungen verloren, doch der Verlust lässt sich begrenzen. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt daher, in diesem Falle die restlichen Altersrückstellungen in eine Zusatzversicherung beim alten Anbieter einzubringen.

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