Datenschutz vernachlässigt
Datenschützer wollen Hausarztmodelle sofort aufhalten
Dienstag, 09. Mär 2010, 15:43
Hausarztmodell und Datenschutz vertragen sich nicht
Das Hausarztmodell wird durch den § 73b des Fünften Sozialgesetzbuches geregelt. Jede gesetzliche Krankenkasse soll danach ihren Versicherten ein Hausarztmodell anbieten. Einige Krankenkassen haben das bereits getan. Doch nun macht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) publik, dass bei der Umsetzung vorwiegend schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Die Kritikpunkte: Weil Abrechnungen über private Anbieter erlaubt sind, kann der Schutz der sensiblen Patientendaten nicht garantiert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben durch die Hausarztmodelle mehr Daten zur Verfügung, als das Gesetz es ihnen erlaubt. Durch das System ist eine Diskriminierung von nicht gewinnbringenden Patienten möglich. Letztlich ist die gesamte Datensicherheit nicht gewährleistet, denn die Abrechnung für die Hausarztmodelle erfolgt kassenbezogen und über die Systeme der jeweiligen Ärzte.
Eigene Systeme
Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Patienten wird nach Ansicht der Datenschützer geradezu ein Parallelsystem geschaffen. Abrechnungen, Datenaustausch und Datenverarbeitung gehen an den Kassenärztlichen Vereinigungen vorbei. Das Ergebnis ist ein kostenintensiver und höchst bürokratischer Apparat, so die grundsätzliche Kritik. Doch nicht nur der Datenschutz, die entsprechenden Daten und damit die Anliegen der Patienten sind gefährdet. Genauso schlimm sehen es die Fachleute, dass auch die Behandlungsfreiheit der Ärzte nicht mehr gewährleistet ist.
Verschlechterung
Bisher konnten nicht einmal Vorteile der medizinischen Versorgung durch die HzV ausgemacht werden. “Die Realität der hausarztzentrierten Versorgung ist diametral das Gegenteil dessen, was angestrebt wurde,” sagt ULD-Leiter Thilo Weichert. Es besteht die eindeutige Tendenz einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung, es fallen zusätzliche Kosten an und der Datenschutz erlebt massive Gefährdungen. Das niederschmetternde Fazit: “Der angestrebte höhere Wettbewerb führt nicht zu einer Effektivierung, sondern zu einem informationellen Chaos.” Deshalb warnen die die Fachleute des ULD Ärzte und Patienten vor einer Teilnahme an diesen Modellen zur ärztlichen Versorgung.
Vorratsspeicherung
Dass eine solche Initiative zu diesem Zeitpunkt kommt, ist nicht verwunderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ein markantes Zeichen gesetzt. Das Gericht hat mit seinem Urteilsspruch klargestellt, dass die Vorkehrungen zum Datenschutz in diesem Bereich völlig unzulänglich sind. Die Daten auf dem Gebiet der hausarztzentrierten Versorgung sind noch um ein Vielfaches schlechter geschützt. Die Zwischenlösung, nach der Patientendaten an private Unternehmen zur Abrechnung übergeben werden dürfen, war ursprünglich bis zum 30. Juni 2010 befristet. Nach dem letzten GKV-Änderungsgesetz soll diese Ausnahmeregelung noch bis zum 01. Juli 2011 verlängert werden.
Neue Regeln nötig
Thilo Weichert hält es für unbedingt nötig, dass als Minimum die Abrechnung und Datenverarbeitung der Hausärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt bleibt. Damit würden solch wichtige Daten unter dem Schutz des Sozialgeheimnisses stehen. Allgemein gesehen müsste der Gesetzgeber den “Wildwuchs bei der Datenverarbeitung im Bereich des SGB V völlig neu und übersichtlich” ordnen und ausrichten. In Bezug auf die Hausarztmodelle meint Thilo Weichert: “Es ist für mich unerklärlich, dass kaum jemand die hausarztzentrierte Versorgung will, dass aber die damit verbundenen Datenschutzverstöße auf dem Rücken der Krankenkassenmitglieder munter fortgeführt werden.”





