Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeberzuschuss
Auch die privat Versicherten erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge. Dabei ist der Betrag auf einen maximalen Zuschuss gedeckelt. Im Jahr 2009 zahlt der Arbeitgeber einen maximalen Zuschuss von 257,25 Euro plus 50% des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung. Je nach Alter sind das dann ca. 270,- Euro.
Wenn der Arbeitgeberzuschuss nicht in der vollen Höhe ausgeschöpft wird, kann es auch einen weiteren Zuschuss, bis zur Erreichung des Maximums, für Familienangehörige geben. Dies gilt für privat Versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige.
Auch wenn das Familienmitglied nur über ein geringes Einkommen von bis zu 400 € pro Monat verfügt, wird der Zuschuss gezahlt. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber dazu eine Bescheinigung vorlegen, woraus hervorgeht, dass das Familienmitglied privat versichert ist. Die Kosten für den Monatsbeitrag müssen aufgeführt sein.
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