Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeberzuschuss

Auch die privat Versicherten erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge. Dabei ist der Betrag auf einen maximalen Zuschuss gedeckelt. Im Jahr 2009 zahlt der Arbeitgeber einen maximalen Zuschuss von 257,25 Euro plus 50% des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung. Je nach Alter sind das dann ca. 270,- Euro.

Wenn der Arbeitgeberzuschuss nicht in der vollen Höhe ausgeschöpft wird, kann es auch einen weiteren Zuschuss, bis zur Erreichung des Maximums, für Familienangehörige geben. Dies gilt für privat Versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige.

Auch wenn das Familienmitglied nur über ein geringes Einkommen von bis zu 400 € pro Monat verfügt, wird der Zuschuss gezahlt. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber dazu eine Bescheinigung vorlegen, woraus hervorgeht, dass das Familienmitglied privat versichert ist. Die Kosten für den Monatsbeitrag müssen aufgeführt sein.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Vorname: Berufsgruppe:
Nachname: Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse & Nr.:
Telefon:
PLZ und Ort:
E-Mail:
Ich stimme Datenschutz und AGB zu  

Artikel zu: Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss
Übersicht: Private Krankenversicherungen

1A Tipp!

private Krankenversicherung Vergleich