Private Krankenversicherung Basistarif
Einheitlicher Basistarif
In Deutschland sind ca. 200.000 Bürger ohne Krankenversicherung. Durch die Gesundheitsreform müssen sie in Zukunft bei der Versicherung aufgenommen werden, in der sie zuletzt versichert waren, ob privat oder gesetzlich.
Der brancheneinheitliche Basistarif soll die gleichen Leistungen beinhalten wie bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich. Vorgesehen ist dieser Tarif auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis zum 55. Lebensjahr steht dieser Tarif allen Versicherungsnehmern ohne vorherige Gesundheitsprüfung offen.
Bisher Privatversicherte können in den neuen Basistarif wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Der Beitrag für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung wird nicht höher sein, als der GKV-Höchstbeitrag.
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