Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2010
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze werden die Beiträge gedeckelt und bleiben gleich, auch wenn das faktische Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Bis vor einigen Jahren war die Beitragsbemessungsgrenze in gleicher Höhe mit der für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenze. Aus diesem Grund gibt es auch häufig Verwechslungen zwischen den maßgeblichen Einkommensgrenzen.
Die Bemessungsgrenze im Überblick:
Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro (3.675,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2008: 43.200 Euro (3.600,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750 Euro (3.562,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro (4.050,00 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2008: 48.150 Euro (4.012,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2007: 47.700 Euro (3.975,00 / Monat)
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze
Durch die wachsenden finanziellen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung, entschied sich die Bundesregierung für zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen ab dem Jahre 2003. Ziel war es, die Anzahl der gesetzlich Versicherten zu vergrößern und auf Grundlage des Solidaritätsprinzips eine Stärkung der Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen dauerhaft zu erreichen.
Jeweils jährlich werden in der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze an das Bruttolohn-Niveau der Versicherten angepasst.
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