Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenzen 2008 / 2009
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze werden die Beiträge gedeckelt und bleiben gleich, auch wenn das faktische Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Bis vor einigen Jahren war die Beitragsbemessungsgrenze in gleicher Höhe mit der für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenze. Aus diesem Grund gibt es auch häufig Verwechslungen zwischen den maßgeblichen Einkommensgrenzen.
Die Bemessungsgrenze im Überblick:
Beitragsbemessungsgrenze 2008: 43.200 € (3.600,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750 € (3.562,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2008: 48.150 € (4.012,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2007: 47.700 € (3.975,00 / Monat)
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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze
Durch die wachsenden finanziellen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung, entschied sich die Bundesregierung für zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen ab dem Jahre 2003. Ziel war es, die Anzahl der gesetzlich Versicherten zu vergrößern und auf Grundlage des Solidaritätsprinzips eine Stärkung der Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen dauerhaft zu erreichen.
Jeweils jährlich werden in der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze an das Bruttolohn-Niveau der Versicherten angepasst.
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