Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze 2008

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze werden die Beiträge gedeckelt und bleiben gleich, auch wenn das faktische Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Bis vor einigen Jahren war die Beitragsbemessungsgrenze in gleicher Höhe mit der für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenze. Aus diesem Grund gibt es auch häufig Verwechslungen zwischen den maßgeblichen Einkommensgrenzen.

Bemessungsgrenzen im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze 2008: 43.200 € (3.600,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750 € (3.562,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2008: 48.150 € (4.012,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2007: 47.700 € (3.975,00 / Monat)

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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze

Durch die wachsenden finanziellen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung, entschied sich die Bundesregierung für zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen ab dem Jahre 2003. Ziel war es, die Anzahl der gesetzlich Versicherten zu vergrößern und auf Grundlage des Solidaritätsprinzips eine Stärkung der Finanzlage zu erreichen.

Jeweils jährlich werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze an das Bruttolohn-Niveau der Arbeitnehmer angepasst.

Jahr
jährliche Grenze
monatliche Grenze
2008
43.200 €
3.600,00 €
2007
42.750 €
3.562,50 €
2006
42.750 €
3.562,50 €
2005
42.300 €
3.525,00 €
2004
41.850 €
3.487,50 €
2003
41.400 €
3.450,00 €
2002
40.500 €
3.375,00 €
2001
78.300 DM
6.525,00 DM
2000
77.400 DM
6.450,00 DM

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