Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2010

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze werden die Beiträge gedeckelt und bleiben gleich, auch wenn das faktische Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Bis vor einigen Jahren war die Beitragsbemessungsgrenze in gleicher Höhe mit der für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenze. Aus diesem Grund gibt es auch häufig Verwechslungen zwischen den maßgeblichen Einkommensgrenzen.

Die Bemessungsgrenze im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro (3.750,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro (3.675,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2008: 43.200 Euro (3.600,00 / Monat)
Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750 Euro (3.562,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro (4.162,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro (4.050,00 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2008: 48.150 Euro (4.012,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2007: 47.700 Euro (3.975,00 / Monat)

Krankenversicherungsvergleich: Jetzt handeln und sparen!

Wie hoch ist Ihr Einsparpotenzial? Welche ist die beste Krankenversicherung?





  • Kostenloser Vergleich inkl. Test-Sieger
  • Günstige Beiträge, hohe Einsparungen
  • Empfehlenswerte Gesellschaften
  • Garantiert unabhängig vom Anbieter
  • Kostenloses individuelles Angebot

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze

Durch die wachsenden finanziellen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung, entschied sich die Bundesregierung für zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen ab dem Jahre 2003. Ziel war es, die Anzahl der gesetzlich Versicherten zu vergrößern und auf Grundlage des Solidaritätsprinzips eine Stärkung der Finanzlage der Gesetzlichen Krankenkassen dauerhaft zu erreichen.

Jeweils jährlich werden in der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze an das Bruttolohn-Niveau der Versicherten angepasst.

Jahr
jährliche Grenze
monatliche Grenze
2010
45.000 Euro
3.750,00 Euro
2009
44.100 Euro
3.675,00 Euro
2008
43.200 Euro
3.600,00 Euro
2007
42.750 Euro
3.562,50 Euro
2006
42.750 Euro
3.562,50 Euro
2005
42.300 Euro
3.525,00 Euro
2004
41.850 Euro
3.487,50 Euro
2003
41.400 Euro
3.450,00 Euro
2002
40.500 Euro
3.375,00 Euro
2001
78.300 DM
6.525,00 DM
2000
77.400 DM
6.450,00 DM

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Vorname: Berufsgruppe:
Nachname: Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse & Nr.:
Telefon:
PLZ und Ort:
E-Mail:
Ich stimme Datenschutz und AGB zu  

Artikel zu: Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Übersicht: Private Krankenversicherungen

1A Tipp!

private Krankenversicherung Vergleich