Private Krankenversicherung Einkommensgrenze
Einkommensgrenze 2008
Der Begriff der Einkommensgrenze ist rechtlich nicht ganz eindeutig geregelt. In Bezug auf die Krankenversicherung werden zwei Begriffe mit der Einkommensgrenze in Verbindung gebracht. Zum einen wird sie auf die Beitragsbemessungsgrenze (GKV) und zum anderen auf die Versicherungspflichtgrenze (PKV) bezogen. Damit keine Verwechselungen entstehen, sind die Einkommensgrenzen hier noch einmal aufgezeigt.
Einkommensgrenzen im Überblick:
Gibt die maximale Bemessungsgrundlage für Beiträge zur Pflege-
und Krankenversicherung bei Gesetzlichen Krankenkassen an.
Ab dieser Grenze werden keine höheren Beiträge berechnet.
Gibt das Jahreseinkommen an, bis zu der die Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Ist das Einkommen
höher, kann in die Private Krankenversicherung gewechselt werden.
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Wechselmöglichkeiten nach Berufsgruppen:
Angestellte, Arbeitnehmer
Sie können mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Seit der Gesundheitsreform gelten jedoch weitere Einschränkungen durch die 3-Jahres-Frist.
Selbständige, Freiberufler, Beamte
Diese Berufsgruppe kann sich unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze privat versichern. Gewisse Ausnahmen bestehen bei Künstlern.
Studenten
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Studenten privat versichern.
Sofern der gesetzliche Versicherungsschutz nicht ausreichend ist bzw. eine private Vollversicherung nicht möglich oder sinnvoll ist, kann durch eine eine private Krankenzusatzversicherung das Niveau der Leistungen erhöht werden.
Übersicht: Private Krankenversicherungen

