Private Krankenversicherung Familie
Familie und PKV
Schwangerschaft
Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung auch während der Mutterschutz- und Erziehungszeiten beitragspflichtig. Bei einigen Versicherungen besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung einer Frist auf einen Tarif umzusteigen, der mit der Entbindungspauschale aus dem Krankentagegeld insgesamt ca. 9 Monate beitragsfrei ist. Grundsätzlich müssen die Beiträge für die private Krankenversicherung aber weiter entrichtet werden.
Arbeitslosigkeit
Das Arbeitsamt übernimmt in voller Höhe die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der GKV. Je nach Gesellschaft ist in der PKV beitragsfreies Ruhen während einer Arbeitslosigkeit oder eine Anwartschaftsversicherung möglich. Für die Umstellung braucht die Gesellschaft als Nachweis den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes.
Ausnahme:
Haben Sie schon das 55. Lebensjahr vollendet und waren die letzten 5 Jahre nicht in der GKV versichert, so bleiben Sie versicherungsfrei und privat versichert. Waren Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre in der PKV versichert, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und privat versichert bleiben.
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