Private Krankenversicherung Kinder

Kinder Krankenversicherung

Haben heute beide Eheleute ein eigenes Einkommen, so sind ihre Kinder nicht in der GKV, wenn der privat versicherte Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 4.012,50 EUR monatlich hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte.

Beispiel 1:

Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.800,00 EUR. Ihr Mann ist in einer Privaten Krankenversicherung versichert. Er hat monatliche Einkünfte von 4.500,00 EUR. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssen privat versichert werden.

Beispiel 2:

Die Ehefrau ist Mitglied in der GKV, sie verdient 1.800,00 EUR Brutto monatlich. Der Mann ist selbstständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.500,00 EUR. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als 4.012,50 EUR. Die Ehefrau kann daher die Kinder beitragsfrei mitversichern.

Beispiel 3:

Der Ehemann ist freiwilliges Mitglied in der GKV. Sein Einkommen beträgt 4.500,00 EUR, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von 4.200 EUR im Monat. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar 4.012,50 EUR monatlich, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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