Private Krankenversicherung Student
Krankenversicherung Student
Alle Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach besteht die Versicherungspflicht fort, wenn besondere Umstände die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehepartner familienversichert sind, unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Das gilt für die Dauer der Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wird die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen, so verlängert sich der Zeitraum der Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum.
Ein versicherungspflichtiger Student kann sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums.
Studenten, die z. B. aufgrund einer Überschreitung der Höchstsemesterzahl nicht versicherungspflichtig sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. Versicherungspflichtige Studenten haben zur Einschreibung bzw. Rückmeldung in das nächste Semester den Nachweis der Krankenversicherung zu erbringen.
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