Vergleich Privat Gesetzlich
Gesetzlich oder Privat - eine Gegenüberstellung
Der festgelegte Leistungskatalog für die gesetzliche Krankenversicherung ist völlig unterschiedlich zu den frei wählbaren Leistungen bei privaten Krankenversicherungen. Diese Übersicht zeigt die generellen Unterschiede der beiden Versicherungssysteme auf.
Ambulante Behandlung
- Keine freie Arztwahl
- Überweisungsverfahren mit Versichertenkarte
- Keine Erstattung bei Behandlung durch Heilpraktiker
- Keine Leistung für sogenannte Bagatellarzneimittel
- Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Arzneimitteln und Heilmitteln
- Beschränkungen auf einfache Ausführung bei Hilfsmitteln
bis zu einem bestimmten Festbetrag
- Für Brillengestelle keine Leistung
- Eigenbeteiligungen werden vom Gesetzgeber festgelegt
- Überweisungsverfahren mit Versichertenkarte
- Keine Erstattung bei Behandlung durch Heilpraktiker
- Keine Leistung für sogenannte Bagatellarzneimittel
- Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Arzneimitteln und Heilmitteln
- Beschränkungen auf einfache Ausführung bei Hilfsmitteln
bis zu einem bestimmten Festbetrag
- Für Brillengestelle keine Leistung
- Eigenbeteiligungen werden vom Gesetzgeber festgelegt
- Freie Arztwahl möglich
- Freier Wechsel der Ärzte, Privatrechnung
- Heilpraktiker möglich, außer im Tarif ausgeschlossen
- Jedes medizinisch notwendige Arzneimittel wird erstattet
- Keine Eigenbeteiligung je Medikament / Heilbehandlung
- Keine Beschränkung auf einfache Ausführung, feste Leistungen
- Höhe der Selbstbeteiligung ist frei wählbar
- Freier Wechsel der Ärzte, Privatrechnung
- Heilpraktiker möglich, außer im Tarif ausgeschlossen
- Jedes medizinisch notwendige Arzneimittel wird erstattet
- Keine Eigenbeteiligung je Medikament / Heilbehandlung
- Keine Beschränkung auf einfache Ausführung, feste Leistungen
- Höhe der Selbstbeteiligung ist frei wählbar
Stationäre Behandlung
- Einweisung in das nächstgelegene
geeignete
Krankenhaus
- Bei Krankenhauswahl müssen Mehrkosten selbstgetragen werden
- Grundsätzliche Eigenbeteiligung für die ersten 14 Krankenhaustage
pro Jahr 9 EUR pro Tag (Mehrbettzimmer, Stationsarzt).
- Bei Krankenhauswahl müssen Mehrkosten selbstgetragen werden
- Grundsätzliche Eigenbeteiligung für die ersten 14 Krankenhaustage
pro Jahr 9 EUR pro Tag (Mehrbettzimmer, Stationsarzt).
- Freie Krankenhauswahl
- Keine Eigenbeteiligung
- Je nach Tarifwahl: Chefarzt, Einbettzimmer
- Krankenhaustagegeldabsicherung möglich
- Keine Eigenbeteiligung
- Je nach Tarifwahl: Chefarzt, Einbettzimmer
- Krankenhaustagegeldabsicherung möglich
Zahnärztliche Behandlung
- Zahnarzt muss Kassenzulassung haben
- 100 % Zahnbehandlung (ohne Inlays)
- Bei Zahnersatz muß ein Kostenplan eingereicht werden
- 80% Erstattung bei Kieferorthopädie
wenn bei Behandlungsbeginn das 18. LJ noch nicht vollendet ist.
bei erfolgreicher Behandlung werden weitere 20 % übernommen
- 100 % Zahnbehandlung (ohne Inlays)
- Bei Zahnersatz muß ein Kostenplan eingereicht werden
- 80% Erstattung bei Kieferorthopädie
wenn bei Behandlungsbeginn das 18. LJ noch nicht vollendet ist.
bei erfolgreicher Behandlung werden weitere 20 % übernommen
- Freie Wahl des Zahnarztes
- Je nach Tarif bis zu 100% Erstattung Zahnbehandlung
- Je nach Tarif für Zahnersatz 50%,
- Je nach Tarif 100% für Material-, Labor- und Honorarkosten
- Je nach Tarif bei Kieferorthopädie zwischen 50 - 100%
- Je nach Tarif bis zu 100% Erstattung Zahnbehandlung
- Je nach Tarif für Zahnersatz 50%,
- Je nach Tarif 100% für Material-, Labor- und Honorarkosten
- Je nach Tarif bei Kieferorthopädie zwischen 50 - 100%
Heilpraktiker
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem
allgemein annerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen
Fortschritt zu berücksichtigen. Bezuschusst werden die
Kosten für Akupunktur, die der Schmerzbehandlung dient.
Ansonsten zahlen die gesetzlichen Kassen nur, wenn die
Methoden der Schulmedizin zuvor erfolglos ausgeschöpft wurden.
Obligatorisch ist die Begutachtung durch einen Arzt des Medizinischen
Dienstes der Kassen, er entscheidet über die Kostenerstattung.
allgemein annerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen
Fortschritt zu berücksichtigen. Bezuschusst werden die
Kosten für Akupunktur, die der Schmerzbehandlung dient.
Ansonsten zahlen die gesetzlichen Kassen nur, wenn die
Methoden der Schulmedizin zuvor erfolglos ausgeschöpft wurden.
Obligatorisch ist die Begutachtung durch einen Arzt des Medizinischen
Dienstes der Kassen, er entscheidet über die Kostenerstattung.
Ein Leistungsanspruch wird nach dem BGH-Urteil
(23.06.1993 - AZ:IVZR 135/92) eingeräumt, wenn das
betreffende Verfahren in der Wirksamkeit den Methoden
der Lehrmedizin gleichzustellen ist. Das heißt, das Verfahren
muss erprobt und aufgrund der Erfahrung erfolgversprechend
sein. Die weiterführende Rechtsprechung besagt allerdings,
dass der behauptete Erfolg im Einzellfall nicht akzeptiert wird.
Es werden zur sicheren Beurteilung wissenschaftlich nachprüfbare
Aussagen in einer ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen
verlangt. Die Behandlung darf keine höheren Kosten verursachen.
(23.06.1993 - AZ:IVZR 135/92) eingeräumt, wenn das
betreffende Verfahren in der Wirksamkeit den Methoden
der Lehrmedizin gleichzustellen ist. Das heißt, das Verfahren
muss erprobt und aufgrund der Erfahrung erfolgversprechend
sein. Die weiterführende Rechtsprechung besagt allerdings,
dass der behauptete Erfolg im Einzellfall nicht akzeptiert wird.
Es werden zur sicheren Beurteilung wissenschaftlich nachprüfbare
Aussagen in einer ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen
verlangt. Die Behandlung darf keine höheren Kosten verursachen.
Kuren
- Kurleistungen alle 4 Jahre für max. 3 Wochen
- Die Eigenbeteiligung beträgt 9 Euro
- Die Eigenbeteiligung beträgt 9 Euro
- Je nach Tarif ist eine Kurbehandlung möglich
- Bei vielen Gesellschaften über Zusatztarif absicherbar
- Kurkostentarif, Kurtagegeldtarif
- Bei vielen Gesellschaften über Zusatztarif absicherbar
- Kurkostentarif, Kurtagegeldtarif
Krankenversicherung Beiträge
- Beitrag wird abhängig vom Bruttogehalt erhoben
- Beitragssätze liegen, je nach Krankenkasse, bei
ca. 12,0 % bis 15,7 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung
- Abhängig vom Einkommen und der Krankenkasse beträgt
der Beitrag ca. 275,- EUR bis 550 EUR monatlich.
- Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Beitragssätze liegen, je nach Krankenkasse, bei
ca. 12,0 % bis 15,7 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung
- Abhängig vom Einkommen und der Krankenkasse beträgt
der Beitrag ca. 275,- EUR bis 550 EUR monatlich.
- Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
- Beitragshöhe bemisst sich nach dem Eintrittsalter,
Geschlecht sowie dem Versicherungsumfang und dem
Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn
- Bis zu 6 Monatsbeiträge Rückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Beitragshöhe bemisst sich nach dem Eintrittsalter,
Geschlecht sowie dem Versicherungsumfang und dem
Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn
- Bis zu 6 Monatsbeiträge Rückerstattung bei Leistungsfreiheit

