Reisekrankenversicherung
Mit einer Reisekrankenversicherung gut versichert sein!
Die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet sich nur in den Ländern zu leisten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Da man im Ausland nur den Krankenversicherungsschutz genießt, der im jeweiligen Land Gültigkeit hat, muss man im Krankheitsfall mitunter mit erheblichen Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe rechnen.
Selbst in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gibt es bestimmte Selbstbeteiligungen, die bei ambulanter oder stationärer Behandlung zu zahlen sind. Ein eventuell notwendig werdender Rücktransport nach Hause ist ohne Reisekrankenversicherung nicht kostenlos. Auch privat Krankenversicherte benötigen in der Regel diese Zusatzversicherung.
Reisekrankenversicherung Leistungen
- Die Erstattung der Kosten für alle Medikamente und Verbandsmittel
- Schmerzstillende Behandlungen beim Zahnarzt sowie einfache Füllungen
- Reparaturen am Zahnersatz
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungsmaßnahmen
- Kosten für einen Krankenhausaufenthalt
- Kosten eines Such- und Rettungsdienstes
- Notwendige Transporte zu einem nahen Krankenhaus
- Krankenrücktransporte in das Heimatland
- Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten im Todesfall

