Krankenversicherung Ausland
Mit einer Reisekrankenversicherung gut versichert sein!
Die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet sich nur in den Ländern zu leisten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Da man im Ausland nur den Krankenversicherungsschutz genießt, der im jeweiligen Land Gültigkeit hat, muss man im Krankheitsfall mitunter mit erheblichen Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe rechnen.
Selbst in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gibt es bestimmte Selbstbeteiligungen, die bei ambulanter oder stationärer Behandlung zu zahlen sind. Ein eventuell notwendig werdender Rücktransport nach Hause ist ohne Reisekrankenversicherung nicht kostenlos. Auch privat Krankenversicherte bentigen in der Regel diese Zusatzversicherung.

