Krankenversicherung Ablehnung des Antrags
Wird ein Antrag abgelehnt, wird der Antragsteller über die Entscheidung informiert, die Ablehnung muss aber nicht begründet werden.
Ein Antrag gilt auch dann als abgelehnt, wenn eine Frist von 6 Wochen abgelaufen ist, ohne dass der Versicherer den Antrag angenommen oder einen Vertrag geschlossen hat.
Der Versicherer kann einen Vertrag nur so annehmen, wie der Antragsteller ihn vorlegt. Bei der Vereinbarung von besonderen Bedingungen gilt der Antrag als abgelehnt. Gleichzeitig macht die Versicherung dem Interessenten aber ein neues Angebot.
Adressen: Krankenversicherung Ablehnung des Antrags
Übersicht: Versicherungslexikon
Übersicht: Versicherungslexikon

