Versicherungslexikon

Abrechnungsprinzip GKV-PKV


Abrechnungsprinzip GKV-PKV

Unter einem Abrechnungsprinzip versteht man die Art und Weise, wie die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder für Medikamente abgerechnet werden. Hierbei unterscheiden sich die Abrechnungsmethoden der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich. Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen und die Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen sind an dieser Stelle wichtige Schlagworte für die Eigenschaften des jeweiligen Abrechnungsprinzips.

Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Abrechnungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen wird als Sachleistungsprinzip bezeichnet. Es unterscheidet sich deutlich vom Abrechnungsprinzip anderer Versicherungen. Der Patient erhält ärztliche Leistungen ohne dabei eine Rechnung gestellt zu bekommen. Die Bezeichnung Sachleistungsprinzip begründet sich in der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenversicherung ihren Pflichten durch Sachleistungen nachkommt. Dem Sachleistungsprinzip steht die Kostenerstattung gegenüber, welche bei anderen Versicherungsarten zu finden ist.

Abrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherung

Beim Abrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherungen stellt der Arzt dem Patienten eine Rechnung, die er vorerst selbst zu begleichen hat. Anschließend werden die Unterlagen und Rezepte bei der privaten Krankenversicherung eingereicht und der Betrag zurückerstattet. Diese Art von Abrechnungsprinzip wird als Kostenerstattung bezeichnet. Die private Krankenversicherung übernimmt sowohl die Kosten für die ärztlichen Leistungen als auch für die verschriebenen Medikamente. Zudem werden die Behandlungen jedes beliebigen Arztes übernommen ohne eine Überweisung des Hausarztes zu fordern.

Selbstbeteiligung bei den privaten Krankenversicherern

In der Regel vereinbart man bei Eintritt in eine private Krankenversicherung eine jährliche Selbstbeteiligung. Darunter versteht man den Betrag, der vom Patienten selbst zu bezahlen ist. Hat man sich beispielsweise auf eine Selbstbeteiligung von 400 Euro geeinigt, so muss der Patient Behandlungskosten von bis zu 400 Euro im Jahr selbst übernehmen. Alles, was über diesen Betrag hinaus geht, zahlt die Versicherung. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, die für die private Krankenversicherung anfallen.

Umfangreicher Versicherungsschutz für Patienten

Da man als privat Versicherter zunächst die Arztrechnungen selbst begleichen muss, zweifeln manche Patienten im Vorfeld daran, dass die Versicherungen bereit sind die Kosten zu übernehmen. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden und welche nicht, ist im Versicherungsvertrag festgehalten. Dieser ist sowohl für die Versicherung als auch für den Patienten bindend.

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