Krankenversicherung Abrechnungsprinzip GKV PKV
Bei der GKV handelt sich um das sogenannte Sachleistungsprinzip, dass heißt der Arzt / das Krankenhaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Bei der PKV wird nach dem Kostenerstattungsprinzip erstattet, dass heißt der Arzt hat gegenüber dem Patienten einen Anspruch. Der Patient hat einen Anspruch auf die Erstattung der Krankheitskosten durch den Versicherer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
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