Versicherungslexikon
Aktuar
Aktuar
Der Begriff Aktuar stammt ursprünglich von dem lateinischen „actuarius“ und bedeutet soviel wie Schnellschreiber. Damit wurde der Schreiber des römischen Senats betitelt. Da die römischen Aktuare meist auch dem obersten römischen Gericht untergeben waren, übertrug sich die Bezeichnung des Schreibers bis heute auf den in Deutschland tätigen Gerichtsschreiber. Weitere Aufgaben des römischen Aktuars waren außerdem die Tätigkeiten des Schreibers bei der römischen Armee. Durch ihr akribisches Festhalten von Fakten haben wir bis heute einen genauen Einblick in die Ereignisse der römischen Geschichte.
Erst 1994 wurde der Begriff des Aktuars im Zuge des Binnenmarktes für Versicherungen wieder in Deutschland eingeführt.
Tätigkeitsfeld eines angestellten Versicherungsmathematikers
Ein Aktuar ist ein bei der Versicherung angestellter Versicherungsmathematiker. Er bedient sich mathematischer Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie und der Statistik und stellt damit die Berechnung der Beiträge sowie der Alterungsrückstellung nach rechtlichen Vorgaben dar. Dabei analysiert und bewertet er Risiken und entwirft Strategien um diese zu kompensieren. Außerdem überprüft er die Finanzen des Unternehmens. Rechtlich ist er an § 12 Abs. 3 VAG gebunden.
Jede Krankenversicherung die substitutive Krankversicherung betreibt, sprich Krankheitskosten-Vollversicherung, muss als Sachverständiger einen Aktuar zur Überprüfung der finanziellen Grundlagen beschäftigen.
Um als Aktuar tätig sein zu können muss üblicherweise ein mathematisches Studium und eine anschließende aktuarwissenschaftliche Zusatzausbildung abgelegt worden sein.





