Versicherungslexikon
Allgemeine Krankenhausleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unter allgemeinen Krankenhausleistungen versteht man die grundlegenden Behandlungen, die bei einem Patienten notwendig sind. Dabei muss die Krankheit zweckmäßig und notwendig behandelt werden. Die allgemeinen Krankenhausleistungen gliedern sich in verschiedene Bereiche auf, die von der Arztbehandlung bis zur Verpflegung reichen.
Allgemeinärztliche Behandlung wichtigster Bestandteil
Die Allgemeinärztliche Behandlung stellt den wohl wichtigsten Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen dar. In dieser Behandlung sind die Leistungen enthalten, die die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Dabei können jedoch kaum Sonderwünsche, wie eine Chefarztbehandlung, berücksichtigt werden. Man wird von dem Arzt behandelt, der momentan im Dienst ist. Auch bei der Unterbringung bestehen keinerlei Ansprüche auf ein Einzelzimmer. Allgemeinärztliche Behandlungen beziehen sich jedoch nicht nur auf derzeitige Erkrankungen, sondern schließen auch Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen mit ein.
Krankenpflege, Mahlzeiten, Arzneimittel
Neben der ärztlichen Behandlung gehört die Krankenpflege ebenso zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Die Patienten werden mehrmals pro Tag von den Krankenpflegern, die sich um das Wohlbefinden der Krankenhausbesucher kümmern, aufgesucht. Aufgaben wie Blutabnehmen, Blutdruckmessen und Ähnliches werden von ihnen übernommen. Dreimal täglich werden die Patienten mit Frühstück, Mittag- und Abendessen versorgt. Neben dem leiblichen Wohl gehören auch Arzneimittel zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Unterkunft und Aufnahme von Begleitpersonen
Die Unterbringung im Krankenzimmer während des Krankenhausaufenthalts steht auch unter der Rubrik allgemeine Krankenhausleistungen. In einzelnen Fällen ist es aus medizinischer Sicht erforderlich, dass eine Begleitperson bei dem Patienten ist. Besonders Kinder werden häufig von einem Elternteil während des Krankenhausaufenthalts begleitet. In derartigen Fällen schließen die Krankenhausleistungen auch die Unterkunft und die Versorgung der Begleitpersonen mit ein.
Allgemeine Krankenhausleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die allgemeinen Krankenhausleistungen sind an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Sie sind so geregelt, dass die Krankenkasse alle Kosten übernimmt, die im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen anfallen. Hat ein Patient besondere Ansprüche, die nicht in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind, so muss er die dafür anfallenden Kosten selbst übernehmen. Einige Patienten nehmen beispielsweise Zusatzzahlungen in Kauf, um vom Chefarzt behandelt oder in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden.
Allgemeine Krankenhausleistungen der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung kann ihren Patienten ein breiteres Leistungsspektrum anbieten, das über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgeht. Dabei können sich Privatpatienten beispielsweise den Arzt ihres Vertrauens für die Behandlung aussuchen. Auch bei der Zimmerwahl haben privat Versicherte mehr Einfluss. Welche genauen Leistungen ein Privatpatient während seines Krankenhausaufenthaltes erhält, ist von Person zu Person verschieden. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Tarif, für den man sich bei der privaten Krankenversicherung entschieden hat.





