Krankenversicherung Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung ist eine ärztliche Behandlung, die von einem Arzt in einer Ambulanz eines Krankenhauses, in einer Praxis oder in der Wohnung des Patienten durchgeführt wird. Hierbei kommt es zu keinem stationären Aufenthalt. Die Behandlung kann auch von einem Heilpraktiker durchgeführt werden.

Die Behandlung muss laut MB/KK von niedergelassenen (approbierten) Ärzten bzw. Heilpraktikern gemäß des Deutschen Heilpraktikergesetzes durchgeführt werden. Für den Versicherten bedeutet dies, dass die Behandlung in einer nicht als niedergelassene Praxis nicht unter dem Leistungsanspruch fällt. Nichtniedergelassene Praxen können als Kapitalgesellschaft oder durch andere juristische Personen (Institut) betrieben werden.

Krankenversicherung Vergleich
Adressen: Krankenversicherung Ambulante Behandlung
Übersicht: Versicherungslexikon

1A Tipp!

private Krankenversicherung Vergleich