Krankenversicherung Anpassungsversicherung

Bei einer Anpassungsversicherung kommt es zur gleichzeitigen Erhöhung der Versicherungsbeiträge und der Leistungen in gewissen Zeitabständen. Jede Angleichung wird wie ein neuer Vertragsabschluss behandelt, der Versicherungsnehmer brauch sich dabei aber nicht einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Das bedeutet, dass damit auch neue Erkrankungen voll mitversichert werden. Das Anpassungsrecht kann erlischen, wenn der Kunde öfter als zwei mal darauf verzichtet.

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