Versicherungslexikon

Anpassungsversicherung


Anpassungsversicherung

Der Begriff der Anpassungsversicherung kommt aus dem Bereich des Versicherungswesens und beschreibt ein kontinuierliches Wachstum der Versicherungssumme und damit auch meist ein Wachstum der Versicherungsleistung. Diese Form der Versicherung bezieht sich vor allem auf die Arten der Berufsunfähigkeits-. Renten-, oder der Lebensversicherung.

In einem festgelegten Rhythmus, meist jährlich, werden die monatlichen Beiträge des Versicherten um einen gewissen Prozentsatz angehoben. Die Prozentsätze orientieren sich meist nach Art des Einkommens eines Versicherten bzw. werden sie von den einzelnen Versicherungsgesellschaften festgelegt. Durch die Erhöhung der Beiträge ergibt sich dann im Folgenden eine höhere Ablaufsumme bzw. vermehrte Versicherungsleistungen.

Anpassungsversicherungen bei privaten Krankenversicherungen

Bei den privaten Krankenversicherungen bezeichnet man genau wie bei anderen Arten von Versicherungen die gleichzeitige Erhöhung der Versicherungsbeiträge und der dazugehörigen Leistungen. Für jede Angleichung gibt es einen neuen Vertragsabschluss. Dabei entfällt für den Versicherten jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung. Das bedeutete auch, dass alle neu aufgetretenen Erkrankungen bei der nächsten Erhöhung der Versicherungsbeiträge von der privaten Krankenversicherung voll mitversichert werden.

Der Klient kann jedoch auf sein Recht der Anpassung verzichten. Sollte er dies mehrmals tun, kann das Anpassungsrecht für ihn verfallen. Dies hängt jedoch von den einzelnen Versicherungsunternehmen ab. Bei manchen privaten Krankenversicherungen erlischt das Recht auf Anpassung schon nach dem ersten oder zweiten Verzicht des Versicherten. Andere Krankenversicherungen hingegen setzen nach einer Verzichtserklärung eine erneute Gesundheitsprüfung voraus um die volle Versicherungsleistung zu gewährleisten.

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