Krankenversicherung Anschlussheilbehandlung
Eine Anschlussheilbehandlung wird in einem Rehabilitationskrankenhaus durchgeführt, wenn Maßnahmen erforderlich sind, um einen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt wieder an Alltags- und Berufsbelastungen zu gewöhnen.
Da die Übernahme von Rehabilitionsmaßnahmen von den Leistungen der einzelnen Krankenkassen abhängig ist und von diesen auch abgelehnt werden können, sollte sich der Versicherungsnehmer im Vorfeld mit den Versicherern verständigen. Wird die Übernahme der Behandlungskosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung abgelehnt, lohnt es sich bei einer Privaten Krankenkasse Informationen einzuholen, die die Leistungen meist voll zahlen.
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