Versicherungslexikon

Anschlussheilbehandlung


Anschlussheilbehandlung

Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die sich unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation anschließt. Sie soll die vollständige Genesung des Patienten herbeiführen, so dass er wieder ein beschwerdefreies Leben führen kann oder zumindest nicht in die Dauerpflege muss. Die Anschlussheilbehandlung kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.

Wer zahlt die Behandlung?

Die Kosten einer Anschlussheilbehandlung werden in der Regel vom Rentenversicherungsträger oder der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dieser prüft den Antrag und wählt in vielen Fällen auch die Klinik für die Behandlung aus. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten trägt in der Regel die Berufsgenossenschaft die gesamten Rehabilitationskosten.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die AHB, müssen Patienten über 18 Jahren zehn Euro pro Tag für maximal 28 Kalendertage zuzahlen.

Übernimmt die Rentenversicherung die Kosten, gilt das Gleiche, die maximale Dauer der Zuzahlung beträgt jedoch nur 14 Tage.

Bei der privaten Krankenversicherung werden die Kosten abhängig vom vertraglich festgelegten Leistungsumfang getragen. In den meisten Fällen werden die Kosten für die AHB aber grundsätzlich übernommen, da sie formell mit einem Krankenhausaufenthalt gleichgestellt wird.

Wann ist eine Anschlussheilbehandlung möglich?

Einen Antrag für eine Abschlussheilbehandlung kann das Krankenhaus, in dem die Behandlung erfolgte, bzw. der behandelnde Arzt oder der Sozialdienst stellen. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass das Heilverfahren noch vor dem tatsächlichen Beginn beantragt wird.

Ob eine anschließende Rehabilitation in einer spezialisierten Klinik möglich ist, sagt dem Erkrankten der behandelnde Arzt. Es gibt eine spezielle Indikationsgruppe für die Abschlussheilbehandlung, in der die Erkrankungen aufgeführt sind. Es gibt aber weitere Voraussetzungen, die der Patient erfüllen muss:

  • Akutphase der Erkrankung bzw. Wundheilung ist abgeschlossen

  • Patient ist mobil

  • Patient ist selbsthilfefähig (ohne Fremdhilfe kann er sich waschen, anziehen und zur Toilette gehen)

  • Patient ist reisefähig

  • Patient stimmt der Abschlussheilbehandlung zu

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Dauer der Behandlung kann zwischen drei und vier Wochen liegen, aus medizinischen Gründen kann sie aber auch noch weiter verlängert werden. Dies muss aber vom behandelnden Arzt angefordert werden. Die Abschlussheilbehandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Klinik beginnen, wenn möglich aber direkt nach dem Krankenhausaufenthalt. Bei onkologischen Rehabilitationsmaßnahmen gelten besondere Regelungen.

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