Krankenversicherung Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist beträgt 6 Wochen, in denen ein Antrag auf Aufnahme in eine Private Krankenversicherung für den Antragsteller bindend ist.

Zur Verkürzung dieser Frist kann ein Wartezeiterlass beantragt werden, zum Beispiel bei einer ärztlichen Untersuchung. In so einem Fall beginnt dei Bindefrrist erst nach Eingang des Untersuchungsbefundes. Erfolgt dies aber nicht spätestens nach 14 Tagen, ist der Wartezeiterlass hinfällig.

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