Versicherungslexikon
Anwartschaft
Anwartschaft
Eine Anwartschaft wird oftmals als Ruhensversicherung bezeichnet. Der Name rührt von Eigenschaften dieses speziellen Versicherungsverfahrens.
Stellt der Versicherte einen Antrag auf Anwartschaft, so führt es dazu, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten, die mit dem Versicherungsvertrag einhergehen, vorübergehend ruhen und dem Versicherer mit der Anwartschaft die Sicherheit geben, nach Beendigung der Anwartschaftszeit den Versicherungsschutz zu den alten Konditionen wieder aufzunehmen. Er hat aber zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Leistungen. Während der Anwartschaftszeit muss der Versicherungsnehmer nur einen Teilbetrag der ursprünglichen Versicherungskosten an die Krankenversicherung zahlen. Diese sind in der Regel so bemessen, dass die Verwaltungskosten gedeckt sind und die Altersrückstellung weiterhin aufgebaut werden können, damit nach der Anwartschaftszeit die Versicherung zum Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter fortgeführt werden kann.
Wann ist es sinnvoll eine Anwartschaft zu beantragen?
Es lohnt sich vor allem dann, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, wenn sie vorübergehend nicht mehr benötigt wird. Dieser Fall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer sich für eine bestimmte Zeit im Ausland aufhält und eine Auslandsversicherung abgeschlossen hat. In diesem Fall wäre es nicht ratsam das Versicherungsverhältnis zu kündigen, denn bei der Rückkehr in das Heimatland würde der Reisende nicht mehr über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, solange er nicht innerhalb von zwei Monaten eine normale Festanstellung nachweisen kann. Um diesen zu gewährleisten, bietet sich die Anwartschaft durch die verminderten Beitragskosten an.
Privat Krankenversicherte, die wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, können ebenfalls eine Anwartschaft beantragen. Das ist allerdings nur dann für den Versicherungsnehmer sinnvoll, wenn er auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben möchte.
Die Anwartschaft ist auch in den folgenden Fällen sinnvoll:
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bei Anspruch auf Familienhilfe
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bei Anspruch auf freie Heilfürsorge
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in außergewöhnlichen Notlagen
Anwartschaft in der Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung regeln die einzelnen Krankenkassen, ob sie die Anwartschaft ihren Mitgliedern anbieten oder ähnliche Leistung bereitstellen. Die private Krankenversicherung bietet die Anwartschaftsversicherung an. Dies ist eine spezielle Tarifgestaltung, die einen bestimmten Versicherungsschutz ab einem späteren Zeitpunkt zusagt. Dabei ist es nicht relevant, ob sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluss des Vertrages, aber vor Beginn der eigentlichen Versicherungspflicht, verschlechtert.





