Krankenversicherung Anwartschaftversicherung

Der PKV-Versicherte kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa einem längeren Auslandsaufenthalt, einer wirtschaftlichen Notlage oder gesetzliche Krankenversicherungspflicht, z.B. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit seine Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftversicherung umwandeln.

Dabei hat der Versicherte das Recht, seinen Versicherungsschutz z.B. bei Wiederaufnahme seiner Tätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung und inkl. seiner bereits gebildeten Altersrückstellungen (große Anwartschaft) aufleben zu lassen.

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