Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuß

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Beitrages für die Kranken- und Pflegeversicherung, gedeckelt auf maximal 252,04 Euro für die Krankenversicherung und 29,96 Euro für die Pflegeversicherung (Werte 2005). Das bedeutet für den Versicherten, daß der Beitrag für die private Krankenversicherungs und der Beitrag zur Pflegeversicherung bis zur doppelten Höhe der vorgenannten Beiträge voll arbeitgeberzuschussfähig sind.

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