Krankenversicherung Arbeitslosigkeit

Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe besteht Versicherungspflicht in der GKV. Das Arbeitsamt übernimmt in voller Höhe die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der GKV.

Je nach Gesellschaft ist in der PKV beitragsfreies Ruhen während Arbeitslosigkeit oder eine Anwartschaftsversicherung möglich. Ausnahme: Hat der Kunde schon das 55. Lebensjahr vollendet und war er die letzten 5 Jahre nicht in der GKV versichert, so bleibt er versicherungsfrei und privat versichert.

War ein Kunde vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre in der PKV versichert, kann er sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und privat versichert bleiben. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der jeweiligen Arbeitslosigkeit.

Das Arbeitsamt übernimmt den Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für den Arbeitslosen und seine Familienangehörige bis zu der Höhe, bis zu der es Pflichtbeiträge in der GKV zu zahlen hätte .

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