Krankenversicherung Arbeitsunfähigkeit
In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die völlige Arbeitsunfähigkeit (100%) gebunden. Völlige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. Bei Selbständigen oder Freiberuflern bedeutet dies, auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend tätig zu sein.
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