Krankenversicherung Beamte

Beamte werden vom Staat versichert, sie unterliegen nicht den Regelungen der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Beihilfe). Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und sind je nach Bundesland verschieden.

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