Versicherungslexikon

Beamtenanwärter


Beamtenanwärter

Als Beamte wird eine Personengruppe bezeichnet, die im öffentlichen Dienst tätig ist. Ein Beamtenanwärter ist jemand, der über den Rechtsstatus „Beamter auf Wiederruf“ verfügt. Jeder Beamte musste diese Phase als Beamtenanwärter durchlaufen. Einfach gesagt, bedeutet Beamtenanwärter, dass sich jemand in Ausbildung eines Beamtenberufes befindet.

Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Sehr häufig wird angenommen, dass sich Beamte privat versichern müssen. Diese Annahme ist jedoch falsch, denn es steht ihnen völlig frei, ob sie der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beitreten. Aufgrund der Beihilfeberechtigung gestaltet sich eine private Krankenversicherung für Beamte in der Regel günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse. Genauso wie es bei fertig ausgebildeten Beamten der Fall ist, steht es ebenso den Beamtenanwärtern frei, in welcher Krankenversicherung sie sich versichern. Sie können freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden oder einer privaten Krankenversicherung beitreten.

Günstige Beamtenanwärtertarife

Viele private Krankenversicherungen bieten relativ günstige Beamtenanwärtertarife an. Die dafür zu entrichtenden Beiträge sind in der Regel niedriger als die Beiträge, die für eine gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden müssen. Es handelt sich dabei jedoch um Tarife, die häufig bis auf ein gewisses Alter beschränkt sind. Hat man dieses Alter überschritten, so gelangt man automatisch in den Normaltarif, der wesentlich höher ist als der spezielle Beamtenanwärtertarif. Warum Versicherungstarife für Beamtenanwärter derart günstig sein können, ergibt sich daraus, dass dabei keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Beamtenanwärtertarife sind Lösungen, die zeitlich auf die Ausbildungsdauer begrenzt sind.

Versicherungswechsel problemlos möglich

Ist man während seiner Beamtenanwärterzeit in einer privaten Versicherung versichert, so heißt das nicht gleichzeitig, dass man sich dort auf Lebenszeit versichern sollte. Die Annahme, dass die Beiträge bei jüngerem Eintrittsalter günstiger ausfallen, ist zwar theoretisch richtig, jedoch trifft diese Regelung nicht zu, wenn man als Beamtenanwärter versichert ist. Da während dieser Zeit keinerlei Alterungsrückstellungen entstehen, wird das Eintrittsalter erst ab dem Zeitpunkt gerechnet, ab dem man sich im Normaltarif befindet. Aus diesem Grund ist ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung nach der Anwärterzeit problemlos möglich und es entstehen keinerlei Nachteile.

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