Krankenversicherung Beendigung des Versicherungsschutzes
Gemäß § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet der Versicherungsschutz bei Kündigung des Versicherungsverhältnisses.
Eine Ausnahme ergibt sich bei der Krankentagegeldversicherung. Hier kommt es erst am 30. Tag nach der Kündigung zum Verfall des Versicherungsschutzes, wenn die Versicherung nach § 14 Abs. 1 MB/KT 94 gekündigt wird.
Für den Bereich der Leistungsansprüche sind §§ 13, 14 und 15 der Musterbedingungen zu beachten. Versicherungsfälle, die vor der Vertragskündigung auftreten, sind nicht versichert, wenn der Vertrag bereits beendet ist.
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