Krankenversicherung Befreiung Versicherungspflicht
Arbeitnehmer können sich wegen Erhöhung der JAVG zum 01.01., durch Annahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit, durch Einschreibung als Student / Praktikant, durch Beschäftigung als Arzt im Praktikum, durch Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger befreien lassen. Auch Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe können sich befreien lassen, wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV bestand.
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