Versicherungslexikon

Befreiungsmöglichkeiten Studenten


Befreiungsmöglichkeiten Studenten

Um eine Hochschule oder Fachhochschule zu besuchen müssen Studenten krankenversichert sein. Nur wer eine gültige Krankenversicherungsbescheinigung vorlegen kann, ist berechtigt, sich an einer Hochschule einzuschreiben. Dabei gibt es für Studenten besondere Möglichkeiten eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie können sich von vielen Kosten befreien und Gebrauch von sehr günstigen Versicherungstarifen machen. Auch eine komplette Befreiung aus der Versicherungspflicht ist für Studenten möglich.

Mitversicherung für Studenten

Viele Studenten sind noch in der Familienversicherung der Eltern krankenversichert. Diese Mitversicherung ist für den Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos. In der PKV werden geringe Beiträge für Studenten erhoben, die in der Familienversicherung mitversichert sind. Die Versicherung über die Eltern ist jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr möglich. Hat man einen Ehepartner, der gesetzlich versichert ist, so kann man sich während der gesamten Studienzeit über ihn kostenlos mitversichern.

Krankenversicherung der Studenten

Hinter dem Kürzel KVdS verbirgt sich der Name Krankenversicherung der Studenten. Diese Versicherung stellt einen Sondertarif dar, von dem ausschließlich, an einer deutschen Universität oder Fachhochschule eingeschriebene Studenten Gebrauch machen können. Dieser Tarif umfasst eine Kranken- und Pflegeversicherung und zeichnet sich durch besonders niedrige monatliche Beiträge aus. Pro Semester liegt der Beitrag für die studentische Krankenversicherung bei etwa 400 Euro. Die günstigen Tarife einer stundentischen Versicherung erhält man jedoch nur, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Das 30. Lebensjahr darf nicht vollendet sein und es darf eine Studienzeit von 14 Semestern nicht überschritten werden. Zudem muss eine kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen sein und es darf kein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen.

Befreiungsmöglichkeiten für Studenten

Neben dem Eintritt in eine Krankenversicherung mit günstigem Studententarif steht den Studenten die Möglichkeit offen, sich aus der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung steht aber nur diesen Studenten offen, die durch eine Einschreibung bei einer Universität versicherungspflichtig werden. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einschreibung bei der Krankenkasse eingereicht werden, mit der zuvor ein Versicherungsverhältnis vorhanden war. Bei der Einschreibung muss eine schriftliche Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden. Eine zusätzliche Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist nicht mehr nötig. Ist man schließlich befreit, so gilt diese Befreiung über den gesamten Studienzeitraum und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Befreiung häufig bei Privatpatienten

In der Regel lassen sich die Studenten von der Versicherungspflicht befreien, die bereits privat versichert sind. Auch private Krankenversicherungen bieten heutzutage sehr günstige Tarife für Studenten an.

clever vergleichen und sparen Welche ist die beste Krankenversicherung?
Wie hoch ist Ihr Einsparpotenzial?