Krankenversicherung Beginn Versicherungsschutz

Vor dem im Versicherungsschein genannten Termin oder vor Ablauf einer vereinbarten Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz, sondern nur nach dem Vertragsabschluss. Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein erhalten, oder wurde die Annahme schriftlich erklärt, gilt der Vertrag als geschlossen. Wenn die Annahme des Antrages nach dem Versicherungsbeginn erfolgt, werden Leistungen erst ab dem Tag des Zustandekommens bezahlt.

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