Versicherungslexikon

Beginn Versicherungsschutz


Beginn Versicherungsschutz

Als Versicherungsschutzbeginn wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Versicherungsschutz wirksam wird. Das heißt, ab Beginn des Versicherungsschutzes werden vereinbarte ärztliche Leistungen von der jeweiligen Versicherung übernommen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz ab einem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. In der Regel erhält der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung. Genauer unterscheidet man jedoch zwischen technischem, formellem und materiellem Beginn. Der technische Beginn bezeichnet den Zeitpunkt, der im Versicherungsvertrag festgelegt wird. Ab dem technischen Beginn werden die monatlichen Beiträge fällig und die Wartezeiten beginnen. Der formelle Beginn hingegen, bezeichnet den Zeitpunkt der Vertragsschließung. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der zukünftige Versicherungsnehmer alle Änderungen bezüglich des Gesundheitszustandes der Versicherung mitteilen. Versicherungsschutz ist erst ab dem materiellen Beginn vorhanden. Zu diesem Zeitpunkt sind jegliche Wartezeiten abgelaufen und der Versicherungsnehmer verfügt über vollständige Versicherungsleistungen.

Verzögerung des Beginns durch Wartezeit

Die Wartezeit ist der Hauptgrund, warum der vollständige Versicherungsschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt als der eigentliche Vertragsabschluss. In der Wartezeit übernimmt die Versicherung in der Regel nur Leistungen, die aufgrund eines Unfalls entstehen. Es wird unterschieden zwischen allgemeiner und besonderer Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und umfasst sowohl ambulante, als auch Leistungen, die im Krankenhaus in Anspruch genommen werden müssen. Die besonderen Wartezeiten sind bei privaten Krankenversicherungen unterschiedlich lang, jedoch sind sie nicht länger als acht Monate. Sie gelten vorwiegend für besondere Leistungen wie Zahnarztbehandlungen oder Behandlungen beim Psychologen. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen bezüglich der Wartezeiten zu informieren, da sich die privaten Krankenversicherungen in diesem Punkt stark unterscheiden können.

Möglichkeit auf sofortigen Beginn des Versicherungsschutzes

Damit vermieden wird, dass der vollständige Versicherungsschutz erst Monate nach Vertragsabschluss eintritt, gibt es bestimmte Möglichkeiten, wie die Wartezeit vermieden werden kann. Es ist deshalb darauf zu achten, dass ein lückenloser Wechsel von der einen zur anderen Krankenversicherung erfolgt. In diesem Fall entfällt die Wartezeit unter der Bedingung, dass man in seiner vorherigen Versicherung mindestens drei bis acht Monate versichert war. Ein Nachweis, der die Mitgliedschaft in der ehemaligen Versicherung bescheinigt, ist bei der zukünftigen Versicherung mit einzureichen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet sich der Prozess bis zum letztendlichen Beginn des Versicherungsschutzes nicht so umfangreich wie bei der privaten Krankenversicherung. Mit wenigen Ausnahmefällen besteht vollständiger Versicherungsschutz ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Wartezeiten existieren in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Da die gesetzlichen Krankenkassen im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung verpflichtet sind, alle Antragssteller aufzunehmen, erfolgt dabei keinerlei Prüfung der Versicherungsnehmer auf den Gesundheitszustand.

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