Versicherungslexikon

Beihilfe Beamte


Beihilfe Beamte

Die Beihilfe bezeichnet in Bezug auf Beamte das Gleiche wie der Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung zu den Krankenversicherungskosten. Dabei kann eine Beihilfe immer nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung auftreten. Gesetzliche Versicherungen und deren Leistungen können nicht mit der Beihilfe kombiniert werden.

Wie hoch sind die Beiträge der Beihilfe?

Die Höhe der Beiträge, die Beamte von der Beihilfe erhalten, können nicht allgemeingültig angegeben werden, da sie unter den verschiedenen Bundesländern stark variieren. In der Regel werden jedoch 50% der Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet. Der Beamte muss sich demnach nur noch für die restlichen 50% selbst versichern. In Ausnahmefällen werden auch bis zu 80% der ärztlichen Leistungen von der Beihilfe übernommen. Festgelegt ist der Prozentsatz in den Beihilfeverordnungen, kurz BVO, worin auch zusätzlich die Leistungen aufgeführt sind, für die ein Recht auf Beihilfe besteht. Im Normalfall sind dies medizinisch notwendige Behandlungen. Ähnlich wie beim Abrechnungsmodell der PKV, muss auch bei der Beihilfe der Patient zunächst seine Arztrechnungen selbst begleichen. Anschließend reicht er diese bei der Beihilfe ein und erhält den vereinbarten Prozentsatz zurück.

Recht auf Beihilfe für Familienmitglieder

Neben dem Beamten selbst haben auch engste Familienmitglieder, wie Ehepartner und Kinder, das Recht auf Beihilfe. Von diesem Recht kann jedoch nur Gebrauch gemacht werden, sofern die Familienmitglieder aus der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Für seine Kinder hat man als Beamter so lange ein Recht auf Beihilfe, wie man Kindergeld erhält. Bis 2007 war das bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der Fall. Durch eine Änderung im Steuergesetzbuch wurde diese Regelung auf 25 Jahre herabgesetzt. Da viele Studenten bis zu diesem Zeitpunkt ihr Studium noch nicht beendet haben, müssen sie noch während der Studienzeit sich selbst versichern.

Private Krankenversicherung für Beamte

Fälschlicherweise wird stets angenommen, dass Beamte sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern dürfen. Allerdings entscheiden sich Beamte völlig freiwillig für eine private Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen können nicht mit der Beihilfe kombiniert werden. Dadurch, dass Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, müssten sie somit den gesamten Beitrag für die GKV selbst entrichten. Versichern Sie sich allerdings privat, so wird ihnen ein Prozentsatz von der Beihilfe erstattet. Sie müssen sich nur noch für den restlichen Prozentsatz selbst versichern. Der Beitrag hierfür ist in der Regel günstiger als der volle Beitrag, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen wäre. Auf diese Weise können Beamte die häufig umfangreicheren Leistungen eines Privatpatienten in Anspruch nehmen, und gleichzeitig von günstigeren Beiträgen profitieren, als bei der gesetzlichen Sozialversicherung.

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