Krankenversicherung Beihilfe
Bei der Beihilfe erfolgt eine Beteiligung durch den Dienstherrn bei Krankheitskosten. Diese ist je nach Art und Sitz des Dienstherrn prozentual aufgeteilt. Anspruch auf Beihilfe haben Richter und Beamte und deren Angehörige. Eventuelle Lücken können durch Sonderpolicen abgesichert werden. Hierfür gelten allerdings auch spezielle Beamtentarife, die in der Regel kostengünstiger ausfallen.
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