Versicherungslexikon
Beihilfebescheinigung
Beihilfebescheinigung
Eine Beihilfebescheinigung kann mit einer Arbeitgeberbescheinigung verglichen werden. Jeder Versicherte, der bei einer Versicherung zu einem speziellen Beihilfetarif versichert ist, erhält eine Beihilfebescheinigung. Diese wird in der Regel bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorgelegt.
Arbeitgeberbescheinigung und Beihilfebescheinigung
Arbeitnehmer müssen die Kosten für ihre Krankenversicherung nicht allein tragen. Die Hälfte des Anteils zur Krankenversicherung muss vom Arbeitgeber gewährt werden. Der Anteil des Arbeitgebers ist unter den Begriff Arbeitgeberzuschuss bekannt. Diese Leistungen werden in Form einer Arbeitgeberbescheinigung dokumentiert. Bei Beihilfeempfänger müssen die Leistungen der Beihilfe ebenfalls schriftlich, in Form einer Beihilfebescheinigung, festgehalten werden.
Beihilfeberechtigung
Wer beihilfeberechtigt ist und wer nicht, wird hauptsächlich aufgrund des ausgeübten Berufs entschieden. Typische Beihilfeempfänger sind beispielsweise Beamte. Sie sind staatliche Mitarbeiter und verfügen nicht über einen direkten Arbeitgeber. Da sie somit keinen Arbeitgeberzuschuss empfangen können, wird ihnen durch die Beihilfe dieser Verlust ersetzt. Für einen Ehepartner einer beihilfeberechtigten Person kann auch Beihilfeanspruch entstehen, sofern er eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet und aus der Versicherungspflicht befreit ist. Auch die Kinder einer beihilfeberechtigten Person sind beihilfeberechtigt so lange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Wie hoch die Beihilfeanteile sind, hängt von den persönlichen Umständen ab. Sie betragen zwischen 50 und 80 Prozent.
Weniger Versicherungskosten für Beihilfeempfänger
Beihilfeempfänger haben den Vorteil, dass sie sich nur noch zu den Prozentsatz selbst versichern müssen, für den die Beihilfe nicht aufkommt. Ist eine Person beispielsweise zu 70% beihilfeberechtigt, so muss sie sich nur noch zu 30% bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Hingegen haben selbstständige keinerlei Anspruch auf Beihilfe und müssen demnach den vollständigen Versicherungsbeitrag selbst übernehmen. Warum Beamte nahezu immer privat versichert sind, hat den Grund, dass das Beihilfemodell nur mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert werden kann. Würde man sich als Beihilfeempfänger in der GKV versichern, so entfällt jeglicher Anspruch auf Beihilfe.
Versicherungsvergleich hilfreich
Tritt man in das Berufsleben ein und wird somit beihilfeberechtigt, steht als nächstes die Entscheidung an, in welche Versicherung man eintritt. Dass man als Beihilfeempfänger eine PKV wählen sollte, ist jedem schnell bewusst. Bei der Wahl einer speziellen privaten Krankenversicherung sollte man jedoch nicht auf allgemeingültige Ratschläge hören. Deshalb wird empfohlen, einen ausführlichen Versicherungsvergleich aufzustellen, der die Angebote und Leistungen der Versicherungen gegenüberstellt. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass speziell für Beihilfeempfänger, besondere Konditionen möglich gemacht werden. Einige Versicherungen unterbreiten Beihilfeempfängern häufig besonders günstige Angebote. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass man der Versicherung beitritt, die den persönlichen Wünschen und Belangen am Nächsten kommt.





