Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung liegt im Jahre 2007 bei 42.750 Euro, das bedeutet monatlich 3.562,50 Euro.

Im Jahr 2005 lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 42.300 Euro (monatlich: 3.525 Euro) in West- und Ostdeutschland, 2004 bei 41.850 Euro (monatlich 3.487,50 Euro). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge für die GKV berechnet.

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