Krankenversicherung Beitragserhöhung PKV

Die Beitragskalkulation in der PKV bezieht sich auf die momentanen Kostenverhältnisse. Müssen in der Folgezeit höhere Leistungen erbracht werden als ursprünglich kalkuliert, so reicht der Beitrag nicht mehr aus und muss entsprechend der gestiegenen Kosten angepasst werden.

Die Rechtsgrundlagen für die Beitragsanpassung in der PKV sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Allgemeinen Bedingungen (MBKK) der Gesellschaften geregelt. Jede Anpassung des Beitrages kann nur mit Zustimmung eines von der Gesellschaft unabhängigen Treuhänders erfolgen.

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