Versicherungslexikon
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitswesen. Sie beschreibt und bestätigt die dauernde Beeinträchtigung einer Person in der Berufsausübung auf Grund von einer Krankheit, einem Unfall oder der Invalidität. Die Berufsunfähigkeit muss dabei immer ärztlich bestätigt werden.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Der ausgeübte Beruf kann auf Grund der Einschränkung nicht oder nur noch teilweise ausgeübt werden. Dabei unterscheidet man von einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit kann die Person weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, diese muss jedoch auf die speziellen Verhältnisse und Bedingungen die durch die Berufsunfähigkeit hervor gegangen sind, angepasst werden. Der ursprüngliche Beruf kann also nicht mehr ausgeübt werden, andere Tätigkeiten die der körperlichen und geistigen Verfassung der jeweiligen Person zugemutet werden können, können jedoch weiterhin ausgeübt werden.
Die Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf alle Bereiche des beruflichen Lebens. Nach einer Erwerbsunfähigkeit, kann keine Tätigkeit sowohl geistiger wie körperlicher Art ausgeübt und zugemutet werden. Die Person ist also komplett erwerbs- und arbeitsunfähig.
Versicherungstechnische Regelungen zur Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit kann durch bestimmte Versicherungen abgesichert werden. Dabei kommt es zu einem Versicherungsfall, wenn eine Mindestunfähigkeit von 50% durch den Arzt diagnostiziert wurde. Durch die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit mit versichert. Man spricht dabei aber im Allgemeinen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese entstammt der Gruppe der privaten Versicherungen und ist nicht verpflichtend.
Unter bestimmten Umständen können Personen auch über die gesetzliche Rentenversicherung für die Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Dies gilt seit dem 1. Januar 2001 und gilt lediglich für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese Regelung gilt nach § 240 SGB VI auch nur als Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und wird auch nur als solche abgesichert.
Statistik zur Berufsunfähigkeit
Es hat sich erwiesen, dass die meisten Menschen, die von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind, an psychischen Erkrankungen leiden. Dies macht es für einen Arzt besonders schwierig, diese zu diagnostizieren, da die meisten psychischen Erkrankungen ohne körperliche Symptome und nur langsam und schleichend entstehen können.





