Krankenversicherung Bundeswehr und Zivildienst

Bundeswehrangehörige werden durch einen Truppenarzt bzw. im Krankenhaus kostenfrei behandelt (freie Heilfürsorge). Darüber hinaus haben Angehörige der Zeit- und Berufssoldaten einen Anspruch auf Beihilfezahlung (s.Beihilfe)

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