Versicherungslexikon

Einbettzimmer & Zweibettzimmer


Einbettzimmer & Zweibettzimmer

Viele Patienten legen während ihres Krankenhausaufenthaltes Wert auf eine angenehme Zimmeratmosphäre. Dabei würden die meisten Personen ein Einzelzimmer oder zumindest ein Zweibettzimmer einem Mehrbettzimmer vorziehen. Aus Platz- und Kostengründen sind die Krankenhäuser jedoch hauptsächlich mit Zweibettzimmern oder sogar Mehrbettzimmern ausgestattet. Einzelzimmer sind in deutlich geringerer Anzahl verfügbar. Aus diesem Grund haben die meisten Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer.

Pflegesatz

Unter dem Begriff Pflegesätze versteht man die finanziellen Mittel, die aufgewendet werden müssen, um einen Patienten während seines Krankenhausaufenthaltes zu betreuen. Die Pflege schließt Hygiene, Mahlzeiten und Raumbelegung mit ein. Je geringer die Personenanzahl pro Zimmer ist, desto höher sind die jeweiligen Pflegesätze. Nimmt ein Patient ein Einzelzimmer in Anspruch, so sind die täglichen Pflegesätze um 30% höher als bei der Belegung eines Mehrbettzimmers. Ein Zweibettzimmer liegt 10% über den veranschlagten Pflegesätzen, die bei Belegung eines Mehrbettzimmers anfallen.

Privatpatienten häufig bevorzugt

Haben gesetzlich Versicherte den Wunsch nach einem Einzelzimmer, so kann er in der Regel nicht berücksichtigt werden. Privatpatienten können in diesem Fall wesentlich mehr Ansprüche stellen, da das Recht auf ein Einbettzimmer bei vielen privaten Krankenversicherungen im normalen Leistungskatalog enthalten ist. Neben dem Recht auf ein Einzelzimmer steht Privatpatienten zusätzlich auch die Option offen, eine Behandlung beim gewünschten Arzt durchführen zu lassen. Gesetzlich Versicherte hingegen werden beim gerade Dienst habenden Arzt behandelt.

Zusätzliche Leistungen selbst bezahlen

Besteht ein gesetzlicher Versicherungsnehmer auf zusätzliche Leistungen wie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder eine Behandlung beim Arzt seiner Wahl, so muss er für die dafür entstehenden Mehrkosten selbst aufkommen. Bei einem Krankenhausaufenthalt können diese Mehrkosten sehr hohe Summen erreichen. Damit es im Nachhinein zu keinen Auseinandersetzungen kommt, muss vor Erhalt der Sonderleistungen ein Vertrag schriftlich abgeschlossen werden, indem der Patient sich dazu bereit erklärt, die Kosten, für die die GKV nicht aufkommt, selbst zu tragen.

Zwei- oder Einbettzimmerzusatzversicherung

Neben der Möglichkeit, die Mehrkosten selbst zu tragen, gibt es eine wesentlich günstigere Alternative. Gesetzliche Versicherungsnehmer können für den Krankenhausaufenthalt eine private Zusatzversicherung abschließen. Mit dieser Zusatzversicherung stehen ihnen ähnliche Rechte zu wie den Privatpatienten. Sie können Anspruch auf ein Einbettzimmer erheben und beispielsweise auf eine Chefarztbehandlung bestehen. Die monatlichen Beiträge für eine derartige Zusatzversicherung sind recht erschwinglich und richten sich nach den gewünschten Leistungen.

Keine zusätzlichen Kosten bei zufälliger Unterkunft im Einbettzimmer

Darauf hinzuweisen ist, dass die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer nicht zwingend teurer sein muss als im Mehrbettzimmer. Sind in einem Krankenhaus beispielsweise alle Mehrbettzimmer belegt und der Patient wird in ein Einzelzimmer verlegt, obwohl er dies nicht ausdrücklich wünscht, so fallen keine zusätzlichen Kosten an.

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