Versicherungslexikon

Einspartenversicherer


Einspartenversicherer

Im Versicherungswesen unterscheidet man zwei Arten von Versicherern. Es gibt den Einspartenversicherer, der Versicherungsleistungen nur in einer Kategorie bzw. einer Sparte anbietet und den Mehrspartenversicherer. Im Gegensatz zum Einspartenversicherer bietet der Mehrspartenversicherer verschiedene Bereiche von Versicherungen an.

Unter einer Einspartenversicherung werden unter anderem alle Versicherungen aus dem Gesundheits- und Krankenwesen verstanden. Somit sind gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen unter dem Begriff der Einspartenversicherung zu verstehen.

Versicherungssparten:

Neben den oben erwähnten Krankenversicherungen gibt es noch weitere Möglichkeiten bzw. weitere Sparten in denen Versicherungsgesellschaften tätig sein können. Die Versicherungssparten beziehen sich dabei unter anderem auf:

  • Lebens- und Privatrentenversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Haftpflichtversicherung

  • Unfallversicherung

  • Hausratversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • KFZ-Versicherung

  • Rechtsschutzversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Kreditversicherung

Werden mindestens zwei dieser Versicherungstypen zusammengenommen z.B. Haftpflicht- und Unfallversicherung, spricht man bereits von einer Mehrspartenversicherung.

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