Krankenversicherung Ende Mitgliedschaft (GKV)
Überschreitet ein Arbeitnehmer die Bemessungsgrenze von 47.700 Euro (3.975 Euro monatlich), scheidet dieser aus der Krankenversicherungspflicht aus. Grundlage für die Berechnung ist immer der Abschluss eines Kalenderjahres. Die Krankenkasse muss den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit des Austritts aufmerksam machen. Dieser hat dann 2 Wochen Zeit, um sich zu entscheiden, wo er zukünftig versichert sein möchte und muss innerhalb dieser Frist einen möglichen Austritt gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung erklären. Hält der Versicherungsnehmer diese Frist nicht ein, bleibt er automatisch bei seiner Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert.
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