Krankenversicherung Ende Versicherungspflicht (GKV)

Erhält ein Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres eine Gehaltserhöhung und überschreitet damit die Jahresarbeitsverdienstgrenze (s.Lexikon), wird er nicht sofort versicherungsfrei. Er scheidet erst zum Ende des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus, wenn er mit seinem Gehalt auch die JAVG für das folgende Jahr überschreitet. Dies wird vom Arbeitgeber geprüft und die Information wird zum Jahresanfang an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet. Der Arbeitnehmer erhält dann ein Schreiben der GKV über die Änderung. Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber und liegt mit seinem neuen Gehalt über der JAVG, ist er sofort versicherungsfrei.

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