Versicherungslexikon
Freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge stellt eine kostenlose medizinische Krankenversorgung für bestimmte Personengruppen des öffentlichen Dienstes dar und beruht auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Der Leistungsumfang der Absicherung entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wem wird die freie Heilfürsorge gewährt?
Unter die freie Heilfürsorge fallen in ihrer aktiven Zeit
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Berufssoldaten
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Soldaten auf Zeit
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Zivildienstleistende
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Grenzschutzbeamte
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sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte entsprechend der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Länder
Angehörige von Empfängern freier Heilfürsorge
Die Absicherung ist ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn hier besteht für Ehegatten und Kinder von Empfängern freier Heilfürsorge ein Anspruch auf Beihilfe. Aufwendungen, die über die freie Heilfürsorge hinausgehen sind im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig. Angehörige, die über einen Empfänger freier Heilfürsorge versichert sind, können sich entweder über die gesetzliche Krankenversicherung versichern oder privat und dazu die Beihilfe in Anspruch nehmen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz für einen Heilfürsorgeberechtigten wesentlich vermindert, da er selbst keine Kassenleistung in Anspruch nimmt, sondern die Krankenkasse nur die Familienversicherung übernehmen muss.
Anspruch auf freie Heilfürsorge
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge erlischt grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, das entspricht meistens der Pensionierung. Als pensionierter Beamter besteht ein Anspruch auf Beihilfe (in der Regel 70 Prozent). Daher ist es empfehlenswert, frühzeitig eine große Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Der Versicherte muss sich nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst keiner Gesundheitsprüfung mehr unterziehen und zahlt dennoch einen niedrigen Beitragssatz.
Wehrdienstleistende erhalten während ihres Grundwehr- oder Ersatzdienstes ebenfalls freie Heilfürsorge, sodass in dieser Zeit die private Krankenversicherung nicht benötigt wird. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Anwartschaftsversicherung über die Dauer der Wehrpflicht abzuschließen. Dadurch kann der private Versicherungsschutz ruhen und in der Regel wird der Beitragssatz der Anwartschaftsversicherung vom Bund übernommen. Der Vorteil liegt darin, dass der Wehrpflichtige nach dem Wegfall der freien Heilfürsorge wieder den vollen Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Bedingungen hat. Die Anwartschaftsversicherung muss allerdings vor Beginn der Wehrpflicht beantragt werden.





