Versicherungslexikon

Gegliedertes Krankenversicherungssystem


Gegliedertes Krankenversicherungssystem

Während in anderen Staaten, zum Beispiel den USA, ein umfassender Schutz der Bevölkerung aus Sicht der Regierung nicht vorhanden ist, gibt es in Deutschland ein Sozialversicherungssystem, welches für die Grundabsicherung der Bürger sorgt. Dieses Sozialversicherungssystem umfasst die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Somit besteht das Sozialversicherungssystem aus fünf Säulen.

Allgemeines zur Krankenversicherung in Deutschland

Das Krankenversicherungssystem ermöglicht jedem Bundesbürger einen Krankenversicherungsschutz. Es ergibt sich ein gegliedertes Krankenversicherungssystem, das zum einen den Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse ermöglicht oder, unter bestimmten Voraussetzungen, den Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung eröffnet. Dabei orientiert sich diese Gliederung an dem Sozial- und Rechtsstaatsprinzip. Es ermöglicht die soziale Absicherung im Krankheitsfall durch eine gesetzliche Krankenversicherung, zum anderen kann auch entschieden werden, bei welchem Versicherungsunternehmen der Bundesbürger versichert sein möchte.

Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Aufgabe einer gesetzlichen Krankenversicherung ist es nach §1 SGB V, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen, den Gesundheitszustand zu verbessern oder Symptome zu lindern. Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, egal bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Diese Leistungen sollen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Auf der Basis des Solidaritätsprinzips richtet sich die Mitgliedschaft und Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen. Die Beitragsbemessung richtet sich ausschließlich nach dem Bruttoeinkommen des Krankenkassenmitglieds.

Grundsätze der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich können nur bestimmte Personengruppen oder Personen mit einem festgelegten Mindesteinkommen einer vollwertigen privaten Krankenversicherung beitreten. Es gibt aber auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung, zum Beispiel für Zahnbehandlungen oder ambulante Heilbehandlungen, abzuschließen. Dadurch wird eine Ergänzung über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus geschaffen und dem Versicherten ein höherer Leistungsumfang gewährleistet.

Die Versicherungsbeträge richten sich bei privaten Krankenversicherungen nach dem entsprechenden Krankheitsrisiko. Im Gegenzug werden dafür in der Regel mehr Leistungen, die zum Teil in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht anerkannt und übernommen werden, von der privaten Krankenversicherung erstattet. Welche Leistungsansprüche für das einzelne Mitglied gelten, ist in einem privatrechtlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag vorgeschrieben. Leistungsänderungen im Nachhinein sind daher ohne weiteres nicht möglich.

Soziale Sicherheit durch beide Systeme

Sowohl die private wie auch die gesetzliche Krankenversicherung können eine vollwertige Sicherheit im Krankheitsfall garantieren. Dies ist neben der Bundesrepublik Deutschland nur noch in den Niederlanden der Fall. Im Gegensatz zu Krankenversicherungssystemen in den meisten europäischen Ländern stellen somit GKV und PKV das Fundament zur sozialen Sicherheit im gegliederten Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland dar.

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