Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung

Die Ursprünge der Gesetzlichen Krankenversicherung beginnen bereits im Jahr 1876. Hier wurde die erste Hilfskasse durch das so genannte Hilfskassengesetz geschaffen. Mit der Einführung der Sozialversicherung durch Otto Fürst von Bismarck am 17. 11. 1881 wurde der Schutz der Arbeitnehmer immer wichtiger. In den Jahren darauf entstand nach und nach ein System aus Versicherungen:

1883 die erste Gesetzliche Krankenversicherung
1884 die erste Unfallversicherung
1889 die erste Rentenversicherung.

Die Grundlagen wurden dann in der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 festgehalten. Diese besteht auch heute noch und dient hauptsächlich als Basis für Schwangerschaft und Mutterschaft. Der größte Teil der Regelungen sind aber im Sozialgesetzbuch (SGB) zu finden, welches auf der RVO aufbaut.

Krankenversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dazu zählen die Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Bundesknappschaft, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen und Seekrankenkassen.

Jeder Arbeitnehmer dessen Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist in der BRD automatisch pflichtversichert. Übersteigt sein Einkommen diese Grenze, kann trotzdem eine freiwillige Mitgliedschaft bestehen.

Die Beitragshöhe für die Versicherung steht immer in Abhängigkeit vom Lohn und bemisst sich nach dem Risiko des Versicherungsnehmers. Dazu zählen z.B. Alter und Krankheitszustand. Jeder Versicherte erhält eine Versichertenkarte, die so genannte Chipkarte und hat immer Anspruch auf medizinische Versorgung.

Versichert die Gesetzliche Krankenversicherung bestimmte Risiken nicht mit und wünscht der Versicherungsnehmer erweiterten Schutz, hat er die Möglichkeit Zusatzversicherungen bei einer Privaten Krankenversicherung abzuschließen.

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