Versicherungslexikon

Hausfrauen


Hausfrauen

Als Hausfrauen gelten in der Krankenversicherung in der Regel Frauen, die sich als Ehefrau vorwiegend um den Haushalt kümmern und eventuell vorhandene Kinder betreuen und versorgen.

Möchte sich eine Hausfrau krankenversichern, gibt es für sie fünf Möglichkeiten:

  • Ist der Ehegatte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so kann er seine Ehefrau über die Familienversicherung mitversichern lassen. In diesem Fall ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich.

  • Ist der Ehemann privat versichert, die Ehe- und Hausfrau möchte allerdings ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortführen, ist das für sie möglich. Sie muss für ihre Mitgliedschaft allerdings auch Beiträge entrichten. Dazu wird ihr ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder 80 Prozent davon angerechnet.

  • Kann keiner Familienversicherung beigetreten werden, ist es Hausfrauen möglich, einer privaten oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Um einer privaten Krankenversicherung beizutreten, müsste die Hausfrau allerdings entweder Selbständige, Freiberuflerin oder Beamtin sein, bzw. ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

  • Als Ehefrau eines Privatversicherten hat aber auch eine Hausfrau das Recht, in der privaten Krankenversicherung ihres Ehemannes aufgenommen zu werden. Dies ist zu einem verminderten Beitrag möglich, sofern der dafür gewählte Tarif nicht über dem des Hauptversicherten liegt.

  • War die Hausfrau bereits davor als Arbeitnehmerin oder Selbstständige privat versichert, kann sie ihre private Krankenversicherung weiterführen.

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